Pickerl Kosten Österreich – Preise für Auto & Motorrad
Was die §57a Begutachtung für PKW und Motorrad in Österreich kostet – inklusive Preisunterschieden zwischen Prüfstellen und Zusatzkosten bei Mängeln.
Was die §57a Begutachtung für Auto und Motorrad in Österreich kostet, wie stark die Preise je Prüfstelle schwanken und was eine Nachbegutachtung kostet.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Was: Kosten der §57a Begutachtung (Pickerl) für PKW und Motorrad in Österreich
- Kompatibilität: Gilt für alle begutachtungspflichtigen Fahrzeuge – Preise legt jede Prüfstelle selbst fest
- Schwierigkeit: Kein technischer Aufwand, nur Terminvereinbarung und Fahrzeugpapiere
- Zeit: Begutachtung dauert meist 30 bis 60 Minuten
Eine gesetzlich fixe Gebührentabelle für die Kosten des §57a Pickerls gibt es in Österreich nicht. Anders als etwa bei der Zulassungsgebühr legt jede akkreditierte Prüfstelle ihren Preis selbst fest. Das erklärt, warum die Kosten je nach Werkstatt, Bundesland und Fahrzeugtyp spürbar schwanken können.
Wer den Begutachtungstermin plant, will meist vor allem eines wissen: Womit muss ich rechnen? Dieser Ratgeber zeigt die üblichen Preisspannen für PKW und Motorrad, erklärt die Gründe für die Unterschiede und rechnet vor, was eine Nachbegutachtung zusätzlich kostet. Wie die Begutachtung selbst abläuft und wie du dich optimal vorbereitest, liest du in unserem Pickerl-Ratgeber.
Was kostet die §57a Begutachtung für dein Auto?
Für einen gewöhnlichen PKW bewegen sich die Kosten der §57a Begutachtung meist im Bereich von rund 90 bis 130 Euro. Der genaue Betrag hängt von der Prüfstelle, dem Bundesland und teils auch vom Fahrzeugtyp ab.
Größere und schwerere Fahrzeuge wie SUVs oder Transporter liegen dabei tendenziell am oberen Ende der Spanne, kleine Stadtautos eher am unteren. Bei manchen Prüfstellen kommt zusätzlich eine geringe Abgabe für die amtliche Prüfplakette selbst hinzu, die separat ausgewiesen wird. Frag am besten direkt bei der Terminvereinbarung nach dem Gesamtpreis, damit es später keine Überraschung gibt.
Ob dein Auto zum ersten Mal oder wiederholt begutachtet wird, ändert am Grundpreis meist wenig. Der Unterschied liegt eher im Zeitpunkt: Neuwagen müssen erstmals nach drei Jahren zur Begutachtung, danach folgt der reguläre Zweijahresrhythmus. Der Prüfumfang selbst ist bei Erst- und Wiederholungsbegutachtung nahezu identisch, weshalb sich auch die Kosten kaum unterscheiden.
Gut zu wissen: Für PKW liegen die Kosten der §57a Begutachtung meist zwischen rund 90 und 130 Euro. Fixe, gesetzlich vorgeschriebene Preise gibt es dafür nicht – jede Prüfstelle kalkuliert selbst.
Pickerl Kosten fürs Motorrad
Für Motorräder fällt die §57a Begutachtung meist günstiger aus als für PKW – üblich sind rund 50 bis 80 Euro. Der geringere Prüfaufwand bei weniger Komponenten schlägt sich in der Regel im Preis nieder.
Der Prüfumfang bei Motorrädern ist kleiner als bei einem PKW: Es gibt keine Klimaanlage, kein Airbagsystem und meist weniger elektronische Assistenzsysteme zu kontrollieren. Bremsen, Beleuchtung, Reifen, Fahrwerk und Abgasverhalten stehen im Mittelpunkt der Begutachtung. Dadurch dauert der Termin oft etwas kürzer als bei einem Auto, was sich auch im Preis widerspiegelt.
Wichtig für Saisonfahrer: Wer sein Motorrad mit einem Saisonkennzeichen anmeldet, sollte den Begutachtungstermin rechtzeitig vor dem Start der neuen Saison einplanen. Mehr Details dazu findest du in unserem Ratgeber zum Saisonkennzeichen. Bei Motorrädern mit hohem Alter oder Umbauten – etwa nachgerüsteten Auspuffanlagen – kann die Prüfstelle zusätzliche Unterlagen wie ein Teilegutachten verlangen, was den Termin verlängert, aber am Grundpreis der Begutachtung selbst meist nichts ändert.
Gut zu wissen: Für Motorräder liegen die §57a Kosten meist bei rund 50 bis 80 Euro – günstiger als bei PKW, weil der Prüfumfang kleiner ist. Bei nachgerüsteten Teilen kann zusätzlich ein Teilegutachten nötig werden.
Warum die Preise zwischen ÖAMTC, TÜV Austria und freien Werkstätten schwanken
Ob ÖAMTC, ARBÖ, TÜV Austria oder eine freie Werkstatt mit §57a-Berechtigung – alle kalkulieren ihre Preise unabhängig voneinander. Ein direkter Vergleich zeigt teils deutliche Unterschiede, besonders zwischen Ballungsräumen und ländlichen Regionen.
In Österreich dürfen mehrere Arten von Betrieben §57a-Begutachtungen durchführen, sofern sie akkreditiert sind: die großen Mobilitätsclubs ÖAMTC und ARBÖ, spezialisierte Prüforganisationen wie TÜV Austria sowie zahlreiche freie Kfz-Werkstätten mit entsprechender Zulassung. Keine dieser Stellen unterliegt einer einheitlichen Preisvorgabe – der Wettbewerb zwischen den Anbietern bestimmt letztlich den Preis vor Ort.
In Städten mit vielen Prüfstellen in Fahrdistanz lohnt sich ein Preisvergleich oft mehr als am Land, wo die Auswahl an akkreditierten Betrieben kleiner ist. Manche Werkstätten bieten die Begutachtung zusätzlich zu einem Servicetermin an und kombinieren beides zu einem Pauschalpreis – das kann günstiger sein als zwei getrennte Termine. Ein kurzer Anruf bei zwei oder drei Prüfstellen in deiner Umgebung zeigt meist schnell, wo du am besten aufgehoben bist.
Gut zu wissen: Keine Prüfstelle – weder ÖAMTC, ARBÖ, TÜV Austria noch freie Werkstätten – unterliegt einer gesetzlichen Preisvorgabe. Ein Vergleich mehrerer Anbieter in deiner Region kann sich lohnen.
Was eine Nachbegutachtung oder Reparatur zusätzlich kostet
Fällt dein Fahrzeug bei der Begutachtung durch, kommt zur Reparatur meist eine zusätzliche Gebühr für die Nachbegutachtung hinzu. Diese liegt in der Regel deutlich unter dem Preis der vollen Erstbegutachtung, da nur der beanstandete Mangel erneut geprüft wird.
Bei einem erheblichen Mangel bekommt dein Fahrzeug zunächst keine Plakette. Nach der Reparatur folgt eine Nachbegutachtung, bei der die Prüfstelle in der Regel nur den zuvor beanstandeten Punkt kontrolliert – nicht das gesamte Fahrzeug erneut. Diese Teilprüfung kostet deshalb meist nur einen Bruchteil der ursprünglichen Begutachtungsgebühr. Was passiert, wenn du die Nachbegutachtung nicht rechtzeitig erledigst, erklärt unser Ratgeber zu Pickerl abgelaufen & Strafen.
Die eigentliche Reparatur ist der größere Kostenfaktor. Abgefahrene Reifen, verschlissene Bremsbeläge oder eine defekte Glühbirne lassen sich meist günstig beheben. Rostschäden an tragenden Teilen, ein undichter Stoßdämpfer oder eine defekte Bremsanlage können dagegen deutlich teurer werden – hier hängt der Preis stark vom Einzelfall und der Werkstatt ab. Ein zeitiger Blick auf Reifenprofil, Beleuchtung und Bremsen vor dem Termin erspart dir oft unnötige Zusatzkosten.
| Leistung | Übliche Preisspanne | Hinweis |
|---|---|---|
| §57a Begutachtung PKW | ca. 90 – 130 Euro | Erst- und Wiederholungsbegutachtung meist gleich teuer |
| §57a Begutachtung Motorrad | ca. 50 – 80 Euro | Geringerer Prüfumfang als bei PKW |
| Nachbegutachtung (Teilprüfung) | deutlich unter Erstpreis | Nur der beanstandete Mangel wird erneut geprüft |
| Prüfplakette | geringer Aufpreis | Bei manchen Prüfstellen separat ausgewiesen |
Gut zu wissen: Eine Nachbegutachtung nach einem erheblichen Mangel kostet meist deutlich weniger als die volle Begutachtung, weil nur der beanstandete Punkt erneut geprüft wird. Die Reparaturkosten selbst hängen stark vom konkreten Mangel ab.
So vermeidest du unnötige Zusatzkosten bei der nächsten Begutachtung
Die wirksamste Methode, um bei der §57a Begutachtung zu sparen, ist eine kurze Eigenkontrolle vor dem Termin. Wer Reifen, Beleuchtung und Bremsen vorher selbst prüft, vermeidet häufig genau die Mängel, die eine teure Nachbegutachtung nach sich ziehen.
Reifenprofil, Bremsbeläge, Beleuchtung und Scheibenwischer lassen sich mit wenig Aufwand selbst kontrollieren, bevor du zur Prüfstelle fährst. Auch ein Blick auf das Ablaufdatum des Verbandskastens und die Vollständigkeit der Pannenausrüstung gehört dazu – das sind typische, leicht vermeidbare Beanstandungen. Eine ausführliche Checkliste zur Vorbereitung findest du in unserem Pickerl-Ratgeber.
Preislich lohnt sich außerdem ein kurzer Vergleich: Ruf zwei bis drei Prüfstellen in deiner Umgebung an und frag konkret nach dem Gesamtpreis inklusive Plakette. Manche Betriebe bieten außerdem Kombi-Termine mit dem regulären Service an, wodurch sich Anfahrtswege und teils auch Kosten sparen lassen.
KFZ-Expertentipp: Erfahrene Prüftechniker raten dazu, den Reifendruck und das Profil bereits einige Tage vor dem Termin zu kontrollieren – abgefahrene Reifen zählen zu den häufigsten Beanstandungen und lassen sich mit Vorlaufzeit meist noch rechtzeitig und günstiger tauschen als kurzfristig am Prüftag.
✗ Falsch
Den erstbesten Termin buchen, ohne die Preise anderer Prüfstellen in der Nähe zu kennen.
✓ Richtig
Vorab bei zwei bis drei Prüfstellen den Gesamtpreis inklusive Plakette erfragen und Termine gegebenenfalls mit einem Servicetermin kombinieren.
✗ Falsch
Offensichtliche Mängel wie abgefahrene Reifen oder eine defekte Glühbirne erst beim Prüftermin selbst bemerken.
✓ Richtig
Reifen, Bremsen und Beleuchtung einige Tage vorher selbst kontrollieren und kleinere Mängel vorab beheben lassen.
Einen Überblick, welche Prüfstellen in Österreich zur §57a Begutachtung berechtigt sind und wie das Prüfverfahren im Detail abläuft, bietet TÜV Austria. Alles zum Ablauf der Begutachtung selbst und zur optimalen Vorbereitung liest du in unserem Pickerl-Ratgeber.
Häufige Fragen zu Pickerl-Kosten
Was kostet die §57a Begutachtung für ein Auto in Österreich?
Für einen gewöhnlichen PKW liegen die Kosten meist zwischen rund 90 und 130 Euro. Eine gesetzlich fixe Gebühr gibt es dafür nicht – jede akkreditierte Prüfstelle legt ihren Preis selbst fest, weshalb sich ein Vergleich lohnen kann.
Was kostet das Pickerl für ein Motorrad?
Bei Motorrädern bewegen sich die üblichen Kosten meist zwischen rund 50 und 80 Euro, also niedriger als bei PKW. Grund ist der geringere Prüfumfang, da Motorräder weniger technische Systeme wie Klimaanlage oder Airbag besitzen.
Warum sind die Pickerl-Preise nicht bei jeder Prüfstelle gleich?
Weder ÖAMTC, ARBÖ, TÜV Austria noch freie Werkstätten mit §57a-Berechtigung unterliegen einer einheitlichen Preisvorgabe. Jede Prüfstelle kalkuliert unabhängig, wodurch sich teils deutliche regionale Unterschiede ergeben können – ein Vergleich mehrerer Anbieter kann sich auszahlen.
Was kostet eine Nachbegutachtung, wenn ich durchfalle?
Eine Nachbegutachtung kostet in der Regel deutlich weniger als die volle Erstbegutachtung, da nur der zuvor beanstandete Mangel erneut geprüft wird. Die eigentliche Reparatur ist meist der größere Kostenfaktor und hängt stark vom konkreten Mangel ab.
Ist die Begutachtung bei ÖAMTC oder TÜV Austria teurer als in einer freien Werkstatt?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten, da alle Anbieter ihre Preise unabhängig festlegen. In der Praxis lohnt sich ein kurzer telefonischer Vergleich zwischen ÖAMTC, ARBÖ, TÜV Austria und freien Werkstätten in deiner Region, um den günstigsten Gesamtpreis inklusive Plakette zu finden.
Kann ich die Kosten der §57a Begutachtung von der Steuer absetzen?
Bei rein privat genutzten Fahrzeugen ist das in der Regel nicht möglich. Wird das Fahrzeug betrieblich oder für die Arbeit genutzt, können die Kosten unter Umständen als Betriebsausgabe oder Werbungskosten geltend gemacht werden – frag im Zweifel deinen Steuerberater oder die Arbeiterkammer nach den aktuellen Regeln.
Fazit
Beim §57a Pickerl gibt es keinen Fixpreis – PKW-Besitzer zahlen meist zwischen 90 und 130 Euro, für Motorräder sind es üblicherweise 50 bis 80 Euro. Weil ÖAMTC, ARBÖ, TÜV Austria und freie Werkstätten ihre Preise unabhängig kalkulieren, lohnt sich vor dem Termin ein kurzer Anruf bei zwei oder drei Prüfstellen in deiner Nähe. Die größere Kostenfalle liegt selten in der Begutachtungsgebühr selbst, sondern in einer teuren Nachbegutachtung nach vermeidbaren Mängeln wie abgefahrenen Reifen oder defekter Beleuchtung. Kontrollierst du diese Punkte vorab selbst, sparst du dir im besten Fall einen zweiten Termin komplett. Wie die Begutachtung im Detail abläuft und wie du dich optimal vorbereitest, zeigt dir unser Pickerl-Ratgeber.
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