§57a Pickerl & Hauptuntersuchung AT

§57a Pickerl &
Hauptuntersuchung Österreich

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Österreich-Fokus
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§57a Pickerl Österreich: Hauptuntersuchung für PKW alle 3 Jahre, Motorräder alle 2 Jahre. Kosten, Prüfpunkte und Vorbereitung – alles erklärt für Österreich!

PKW alle 3 JahreFür PKW: Erstprüfung nach 5 Jahren, dann alle 3 Jahre (neue EU-Regel ab 2025).
Motorrad 2 JahreMotorräder: erste §57a nach 5 Jahren, dann alle 2 Jahre.
VorbereitungReifenprofil, Licht, Bremsen und Abgasanlage vor Prüfung checken.
MängelSchwere Mängel: sofort behoben werden. Leichte Mängel: Frist zur Behebung.

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Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Prüfe immer die aktuell geltende Fassung auf RIS.bka.gv.at.

Was ist das §57a Pickerl?

Das §57a-Pickerl ist die österreichische wiederkehrende Begutachtung von Kraftfahrzeugen – vergleichbar mit dem deutschen TÜV oder dem schweizerischen MFK, aber eigenständig geregelt im Kraftfahrgesetz (KFG). Der Name leitet sich direkt aus dem entsprechenden Paragrafen des KFG ab. Nach erfolgreicher Begutachtung erhält das Fahrzeug eine Begutachtungsplakette – im Volksmund „Pickerl“ – die am Kennzeichen angebracht wird.

Das Pickerl dient der Verkehrssicherheit: Es stellt sicher, dass alle am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeuge regelmäßig auf sicherheitsrelevante Mängel geprüft werden. Ein abgelaufenes oder fehlendes Pickerl ist in Österreich eine Verwaltungsübertretung – bei einer Polizeikontrolle droht eine Geldstrafe, und das Fahrzeug darf bis zur Behebung der Mängel nicht weiter betrieben werden.

Die Begutachtung darf in Österreich nur von autorisierten Begutachtungsstellen durchgeführt werden: technische Prüfstellen des ÖAMTC und ARBÖ, sowie von der Behörde anerkannte Werkstätten und Prüfzentren. Nicht jede Werkstatt darf das Pickerl ausstellen – die Berechtigung ist an eine Zertifizierung gebunden.

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Die geltenden Regelungen zum §57a KFG findest du auf RIS.bka.gv.at. Für verbindliche Auskünfte zu deinem konkreten Fahrzeug wende dich an eine zugelassene Begutachtungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Wann ist das Pickerl fällig? Intervalle für alle Fahrzeuge

Die Fristen für die wiederkehrende Begutachtung unterscheiden sich nach Fahrzeugtyp. Wer die Frist überzieht, fährt ohne gültiges Pickerl – und das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug technisch einwandfrei ist.

PKW (Privatfahrzeuge): Erstbegutachtung 3 Jahre nach Erstzulassung, danach alle 2 Jahre. Das Datum der Fälligkeit steht auf der Begutachtungsplakette am Kennzeichen und im Begutachtungsbefund.

Motorräder und Roller: Gleiche Regelung wie PKW – 3 Jahre nach Erstzulassung, danach alle 2 Jahre. Elektroroller ab 25 km/h ebenfalls begutachtungspflichtig.

Wohnmobile: PKW-Regelung gilt analog. Zusätzlich werden Gasanlage und wohnmobilspezifische Punkte geprüft.

Taxen und Mietwagen (gewerblich): Jährliche Begutachtung. Diese straffere Regelung gilt für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge im Personentransport.

Quads (L6e/L7e): Wie PKW – 3 Jahre, dann 2 Jahre. Kinder-Quads ohne Straßenzulassung sind nicht begutachtungspflichtig.

Das Pickerl kann bis zu 4 Monate vor dem Ablaufdatum durchgeführt werden, ohne dass sich das Folgedatum verschiebt – die Frist läuft ab dem ursprünglichen Datum weiter. Wer also 2 Monate zu früh zum Pickerl geht, verliert keine Zeit.

Merke: Das Pickerl ist 1 Monat nach dem auf der Plakette eingestanzten Ablaufmonat noch gültig – eine Art Toleranzfrist. Wer also Juli auf der Plakette hat, kann noch bis Ende August fahren. Danach ist das Fahrzeug ohne gültiges Pickerl und darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen betrieben werden.
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Was wird beim Pickerl geprüft?

Die §57a-Begutachtung ist eine technische Sicherheitsprüfung, keine Vollinspektion. Was der Begutachter prüft, ist gesetzlich festgelegt und umfasst die sicherheitsrelevanten Bereiche des Fahrzeugs.

Bremsen: Bremswirkung an Vorder- und Hinterachse (Rollenbremsenprüfstand), Bremskraftverteilung, Feststellbremse, Bremshydraulik auf Undichtigkeiten. Abgenutzte Beläge oder schief verschlissene Scheiben führen direkt zum Mangel.

Beleuchtung: Alle Lichter (Abblend- und Fernlicht, Stand-, Brems-, Rück- und Nebelschlusslicht), Fahrtrichtungsanzeiger, Kennzeichenbeleuchtung und Warnblinkanlage. Auch Leuchtweite und korrekte Ausrichtung werden geprüft.

Fahrwerk und Lenkung: Achsspiel, Radlager, Spurstangenköpfe, Traggelenke, Stoßdämpfer (Funktion, nicht auf Prüfstand) und Reifenzustand (Profiltiefe, Schäden, Alterung).

Sicht: Windschutzscheibe (Risse im Sichtfeld des Fahrers sind Mangel), Scheibenwischer und -waschanlage, Rückspiegel.

Karosserie und Rahmen: Sicherheitsrelevante Rostschäden an Rahmen, Unterboden und Radkästen. Kosmetischer Rost ist kein Ablehnungsgrund, tragender Rost schon.

Abgase: CO₂-Messung beim Benziner, Rauchmessung beim Diesel. Euro-6-Fahrzeuge sind in der Regel problemlos; ältere Fahrzeuge mit Katalysator-Problemen können hier scheitern.

Mängel und Nachbesichtigung

Werden beim Pickerl Mängel festgestellt, gibt es drei Kategorien: geringfügige Mängel (Pickerl wird erteilt, Mängel werden protokolliert), erhebliche Mängel (Pickerl wird zurückgehalten, Nachbesichtigung innerhalb eines Monats) und gefährliche Mängel (Fahrzeug darf den Prüfplatz nicht mehr im Straßenverkehr verlassen).

Bei erheblichen Mängeln ist eine Nachbesichtigung bei der gleichen oder einer anderen zugelassenen Prüfstelle möglich. Die Nachbesichtigung kostet deutlich weniger als eine vollständige Begutachtung, wenn die Mängel innerhalb der Frist behoben wurden.

Wer sein Fahrzeug selbst wartet, sollte die häufigsten Mangel-Ursachen kennen: abgenutzte Reifen (Profiltiefe unter 1,6 mm), defekte Bremslichter, undichte Bremsflüssigkeitsleitungen, rissige Windschutzscheibe und schlechte Leuchtweite. Diese Punkte lassen sich oft vor dem Pickerl-Termin selbst beheben.

Expertentipp: 2–3 Wochen vor dem Pickerl-Termin einen Vorcheck beim ÖAMTC oder ARBÖ machen – sie bieten günstige Vorbereitungschecks an, die die häufigsten Ablehnungsgründe abdecken. Das spart den Frust einer Nachbesichtigung und oft auch Geld, weil Mängel dann gezielt und günstig behoben werden können.

Prüfstellen und Kosten in Österreich

Das §57a-Pickerl kann bei jeder autorisierten Begutachtungsstelle gemacht werden – nicht nur beim ÖAMTC oder ARBÖ, sondern auch bei vielen Markenwerkstätten und unabhängigen Kfz-Werkstätten mit entsprechender Zulassung. Die Preise dürfen die Prüfstellen selbst festlegen; es gibt eine gesetzliche Höchstgebühr, die jedoch selten erreicht wird.

Die Preisunterschiede zwischen Prüfstellen können erheblich sein – ein Telefonvergleich oder ein Blick auf die Webseiten lohnt sich. ÖAMTC-Mitglieder erhalten bei ÖAMTC-Prüfstellen in der Regel einen Mitgliederrabatt. Auch ARBÖ-Mitglieder profitieren bei ARBÖ-Stellen von günstigeren Konditionen.

Termingründe: In der Saison (Frühjahr und Herbst) sind die Prüfstellen stark ausgelastet. Wer das Pickerl zu diesen Zeiten benötigt, sollte rechtzeitig einen Termin vereinbaren – spontane Termine sind dann oft nicht möglich.

Häufige Fragen zu §57a Pickerl & Hauptuntersuchung AT

Wie oft muss mein PKW zum Pickerl?

PKW: erstmals nach 5 Jahren ab Erstzulassung, dann alle 3 Jahre. Ab 2025 gilt für neue PKW (Erstzulassung ab 2025) eine neue EU-Regelung: 4+2+2 Jahre.

Was passiert, wenn ich das Pickerl versäume?

Das Fahrzeug darf nur zur Überprüfungsstelle gefahren werden. Werden mautpflichtige Straßen ohne gültiges Pickerl benutzt, droht eine Verwaltungsstrafe.

Kann ich das Pickerl selbst machen lassen?

Ja. §57a-Begutachtungen führen: ÖAMTC, ARBÖ, sowie autorisierte Kfz-Werkstätten mit §57a-Ermächtigung. Du kannst frei wählen.

Was sind schwere und leichte Mängel?

Schwere Mängel bedeuten sofortige Fahrsperre – das Fahrzeug darf nur zur Reparatur. Leichte Mängel: Behebungsfrist (meist 4 Wochen), danach Nachprüfung kostenlos. Kein Mangel: sofortige Gültigkeit des Pickerls.

Wann muss das Pickerl-Sticker angebracht werden?

Die Begutachtungsplakette (Pickerl) muss gut sichtbar an der Windschutzscheibe (oder Kotflügel bei Motorrädern) angebracht sein. Fehlt sie, kann eine Strafe folgen.

Gibt es eine Gnadenfrist für das Pickerl?

Formal nein. Die Prüffrist ist das exakte Datum. In der Praxis tolerieren Behörden oft wenige Wochen, aber darauf sollte man sich nicht verlassen.