Saisonkennzeichen Österreich: Kennzeichen hinterlegen

Saisonkennzeichen gibt es in Österreich nicht: So hinterlegst du die Kennzeichen deines Motorrads in der Winterpause.

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Österreich-Fokus
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Ein Saisonkennzeichen wie in Deutschland gibt es in Österreich nicht. Wer sein Motorrad im Winter nicht braucht, hinterlegt die Kennzeichen bei der Zulassungsstelle – bis zu einem Jahr und ohne Gebühren. Die Steuer entfällt ab 45 Tagen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Was: Hinterlegen der Kennzeichen bei der Zulassungsstelle statt Saisonkennzeichen – bis zu einem Jahr
  • Kompatibilität: Fahrzeuge mit aufrechter Zulassung (Motorrad, Roller, Pkw); einzelne Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen lassen sich nicht stilllegen
  • Schwierigkeit: Einfach – Zulassungsstelle im Wohnbezirk, Ausweis, Tafeln und Zulassungsbescheinigung mitbringen
  • Zeit: Ein Termin bei der Zulassungsstelle; die Steuerbefreiung gilt erst ab 45 Tagen Hinterlegung

Gibt es in Österreich ein Saisonkennzeichen?

Nein: Das Saisonkennzeichen, das es in Deutschland gibt, kennt Österreich nicht. Wer sein Motorrad im Winter nicht fährt, nutzt hier stattdessen das Hinterlegen der Kennzeichen.

Ein Saisonkennzeichen beschränkt in Deutschland die Zulassung auf einen festen Zeitraum innerhalb des Jahres. In Österreich fehlt diese Kennzeichenart: Die offiziellen Übersichten von oesterreich.gv.at und vom ÖAMTC führen sie nicht auf. Viele deutschsprachige Ratgeber im Netz beschreiben das deutsche Modell, deshalb lohnt beim Vergleich der Blick auf den Länderbezug.

Für die Winterpause nennt oesterreich.gv.at ausdrücklich das Hinterlegen der Kennzeichentafeln, etwa wenn das Fahrzeug im Winter nicht benötigt wird. Rechtsgrundlage ist § 52 KFG in Verbindung mit der Zulassungsstellenverordnung. Die Zulassung bleibt dabei aufrecht, die Tafeln liegen vorübergehend bei der Zulassungsstelle.

Gut zu wissen: Österreich = Hinterlegen der Kennzeichen (bis zu einem Jahr, gebührenfrei, Steuerbefreiung ab 45 Tagen). Deutschland = Saisonkennzeichen. Die Regeln beider Länder lassen sich nicht übertragen.

Kennzeichen hinterlegen – so läuft es ab

Du hinterlegst die Kennzeichentafeln persönlich oder mit Vollmacht bei einer Zulassungsstelle, die für deinen Wohnbezirk ermächtigt ist. Dafür fallen laut oesterreich.gv.at keine Gebühren an.

Folgende Unterlagen brauchst du:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Kennzeichentafel(n) des Motorrads
  • Zulassungsbescheinigung
  • schriftliche Vollmacht, falls jemand anderer für dich hinterlegt

Du erhältst eine Bestätigung der Hinterlegung. Leite sie an deine Versicherung weiter und frag schon beim Hinterlegen nach, wie lange das Kennzeichen hinterlegt sein muss, damit für den Zeitraum keine Prämie anfällt. Das empfiehlt auch oesterreich.gv.at.

Ohne Kennzeichentafeln darf das Motorrad nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Es muss in der Garage oder auf Privatgrund stehen. Tipps für die Winterlagerung findest du im Beitrag Motorrad einwintern.

KFZ-Expertentipp: In der Praxis lohnt es sich, vor dem Termin bei der Zulassungsstelle die Versicherung anzurufen. Mit der Bestätigung der Hinterlegung lässt sich dort sofort klären, ob und ab wann die Prämie für die Winterpause entfällt.

✗ Falsch

Das Motorrad ohne Kennzeichen kurz vor der Haustür am Straßenrand abstellen.

✓ Richtig

Ohne Kennzeichentafeln darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen stehen. Garage, Keller oder Privatgrund sind die richtige Wahl.

Dauer, Steuer und Versicherung

Hinterlegen ist bis zu einem Jahr möglich, die Steuerbefreiung gilt erst, wenn die Tafeln mindestens 45 Tage hinterlegt waren. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung zählen dabei nicht mit.

Zur Dauer: oesterreich.gv.at nennt eine Frist von einem Jahr. Innerhalb dieser Frist kannst du eine erneute Hinterlegung beantragen, der ÖAMTC spricht von einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Holst du die Tafeln nicht ab und beantragst keine erneute Hinterlegung, erlischt die Zulassung.

Zur Steuer: Erst ab 45 Tagen Hinterlegung entfällt laut oesterreich.gv.at für den Zeitraum die Kraftfahrzeugsteuer beziehungsweise die motorbezogene Versicherungssteuer. Bei Motorrädern wird sie über die Haftpflichtversicherung eingehoben. Wie die Steuer berechnet wird und welche Fahrzeuge befreit sind, steht im Ratgeber Motorbezogene Versicherungssteuer.

Zur Versicherung: Ob und in welcher Höhe die Prämie für die Hinterlegungszeit sinkt, hängt vom Versicherer und vom Tarif ab. Konkrete Beträge nennen wir bewusst nicht. Einen Überblick über Tarife und Ruheschutz bietet die Seite Motorrad-Versicherung.

Gut zu wissen: Gezählt werden nur die Tage zwischen Hinterlegung und Wiederausfolgung. Wer Ende Oktober hinterlegt und Mitte März abholt, liegt deutlich über 45 Tagen. Bei einer kurzen Pause von wenigen Wochen entfällt die Steuerbefreiung.

✗ Falsch

Die Kennzeichen nach wenigen Wochen wieder abholen und trotzdem die Steuerbefreiung erwarten.

✓ Richtig

Die Tafeln mindestens 45 Tage hinterlegt lassen. Erst dann entfällt die Steuer für den Hinterlegungszeitraum.

Wiederausfolgung: Kennzeichen im Frühjahr abholen

Die Tafeln und der Zulassungsschein werden dir bei der Zulassungsstelle ausgefolgt, bei der du hinterlegt hast. Auch dafür fallen laut oesterreich.gv.at keine Gebühren an.

Du brauchst einen amtlichen Lichtbildausweis, bei Vertretung eine Vollmacht. Zulassungsschein und Tafeln gibt es zurück, wenn zur zuletzt erfassten Versicherungsbestätigung kein Widerruf vorliegt. Hat der Versicherer die Bestätigung widerrufen, brauchst du das Original der Versicherungsbestätigung. Vor der ersten Ausfahrt im Frühjahr lohnt außerdem ein Blick auf die Fristen beim Pickerl.

Hinterlegen, Abmelden oder Wechselkennzeichen – was passt?

Hinterlegen passt für eine Pause von bis zu einem Jahr, Abmelden für ein dauerhaftes Ende der Zulassung, das Wechselkennzeichen für mehrere Fahrzeuge mit einem Kennzeichen.

Variante Zulassung Wichtig
Hinterlegen bleibt aufrecht bis zu 1 Jahr, gebührenfrei, Steuerbefreiung ab 45 Tagen
Abmelden endet gebührenfrei, Kennzeichen bis zu 12 Monate freihaltbar
Wechselkennzeichen bleibt aufrecht bis zu drei Fahrzeuge, immer nur eines gleichzeitig im Verkehr

Beim Abmelden brauchst du laut oesterreich.gv.at Lichtbildausweis, Zulassungsbescheinigung (Teil I und II), einen Genehmigungsnachweis und die Kennzeichentafeln, bei Vertretung eine Vollmacht. Das Kennzeichen lässt sich bis zu zwölf Monate für ein anderes Fahrzeug freihalten. Rechtsgrundlage ist § 43 KFG.

Das Wechselkennzeichen gilt laut ÖAMTC für bis zu drei Fahrzeuge und darf zur selben Zeit nur auf einem davon geführt werden. Die Versicherungsprämie wird nur für das teuerste Fahrzeug berechnet. Einzelne Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen lassen sich laut oesterreich.gv.at nicht stilllegen. Mehr dazu im Ratgeber Wechselkennzeichen in Österreich. Die Kosten einer Neuanmeldung erklärt der Beitrag Kfz-Anmeldung Kosten.

✗ Falsch

Beim Wechselkennzeichen Motorrad und Pkw am selben Tag gleichzeitig im Straßenverkehr bewegen.

✓ Richtig

Das Kennzeichen vor jeder Fahrt am passenden Fahrzeug montieren. Das andere Fahrzeug bleibt in dieser Zeit auf Privatgrund.

Häufige Fragen zum Saisonkennzeichen in Österreich

Gibt es in Österreich ein Saisonkennzeichen?

Nein, ein Saisonkennzeichen wie in Deutschland gibt es in Österreich nicht. Die offiziellen Übersichten von oesterreich.gv.at und vom ÖAMTC zu den Kennzeichenarten führen keines auf. Wer ein Fahrzeug im Winter nicht braucht, hinterlegt die Kennzeichen bei einer Zulassungsstelle.

Wie hinterlege ich das Kennzeichen meines Motorrads im Winter?

Du gehst zu einer Zulassungsstelle, die für deinen Wohnbezirk ermächtigt ist, und bringst Lichtbildausweis, Kennzeichentafeln und Zulassungsbescheinigung mit. Eine Vertretung ist mit schriftlicher Vollmacht möglich. Du bekommst eine Bestätigung, die du an die Versicherung weiterleiten solltest. Für die Hinterlegung fallen laut oesterreich.gv.at keine Gebühren an.

Wie lange darf ich Kennzeichen hinterlegen und was passiert danach?

Die Hinterlegung ist laut oesterreich.gv.at bis zu einem Jahr möglich; der ÖAMTC nennt eine Verlängerung um ein weiteres Jahr. Innerhalb der Jahresfrist kannst du eine erneute Hinterlegung beantragen. Holst du die Tafeln nicht rechtzeitig ab und beantragst keine erneute Hinterlegung, erlischt die Zulassung.

Ab wann entfällt die motorbezogene Versicherungssteuer bei hinterlegten Kennzeichen?

Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt waren, muss für den Hinterlegungszeitraum keine motorbezogene Versicherungssteuer bezahlt werden. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung zählen nicht mit. Ob die Versicherung zusätzlich die Prämie senkt, hängt vom Versicherer ab.

Was ist der Unterschied zwischen Hinterlegen, Abmelden und Wechselkennzeichen?

Beim Hinterlegen bleibt die Zulassung aufrecht, die Tafeln liegen vorübergehend bei der Zulassungsstelle. Beim Abmelden endet die Zulassung, das Kennzeichen lässt sich bis zu zwölf Monate für ein anderes Fahrzeug freihalten. Ein Wechselkennzeichen gilt laut ÖAMTC für bis zu drei Fahrzeuge, darf aber immer nur auf einem davon geführt werden. Einzelne Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen lassen sich nicht stilllegen.

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Rechtsanwalt, die Bezirkshauptmannschaft oder die zuständige Behörde. Gesetze und Verordnungen können sich ändern – prüfe immer die aktuell geltende Fassung auf RIS.bka.gv.at.

Fazit

Ein Saisonkennzeichen gibt es in Österreich nicht. Wer sein Motorrad im Winter nicht fährt, hinterlegt die Kennzeichen bei einer Zulassungsstelle: bis zu einem Jahr, ohne Gebühren und mit Steuerbefreiung ab 45 Tagen. Frag vorher bei deiner Versicherung nach, ob und ab wann die Prämie für die Winterpause entfällt, und leite ihr die Bestätigung der Hinterlegung weiter. Ohne Tafeln muss das Fahrzeug auf Privatgrund stehen. Wer dauerhaft stilllegt, meldet ab, wer mehrere Fahrzeuge abwechselnd nutzt, prüft das Wechselkennzeichen. Weitere Infos zu Zulassung, Recht und Pflichten findest du im Ratgeber Recht & Gesetze.

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