Oldtimer Kennzeichen Österreich – Zulassung & Regeln

Ab wann dein Klassiker als historisches Fahrzeug gilt, welches Kennzeichen du bekommst und wie viele Tage im Jahr du fahren darfst.

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Oldtimer Kennzeichen in Österreich: Wann dein Auto als historisches Fahrzeug gilt, wie die Anmeldung abläuft und welche Fahrtage- und Pickerlregeln folgen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Was: Sonderstatus „historisches Fahrzeug“ nach §2 KFG mit eigener Kennzeichentafel, Pickerl alle zwei Jahre und begrenzten Fahrtagen
  • Kompatibilität: Betrifft Kraftwagen und Anhänger (eigene Kennzeichentafel) sowie Krafträder (kürzeres Fahrtage-Limit)
  • Schwierigkeit: Mittel – du brauchst einen Antrag bei der Landesregierung und Nachweise zum Erhaltungszustand
  • Zeit: Fahrtage: höchstens 120 pro Jahr beim Kraftwagen, 60 beim Motorrad

Dein Auto ist über 30 Jahre alt, und du fragst dich, ob es automatisch ein Oldtimer-Kennzeichen bekommt? Kurz gesagt: nein. Das Alter allein reicht in Österreich nicht, und der Status hat einen Preis.

Hier erfährst du, wann ein Fahrzeug als „historisch“ gilt und welche Kennzeichentafel dazugehört. Du siehst den Ablauf bei der Behörde, die Fahrtage-Grenze und die Pickerl-Regeln. Wir stützen uns auf Kraftfahrgesetz (KFG) und Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV).

Wann gilt ein Auto in Österreich als historisches Fahrzeug?

Ein historisches Fahrzeug ist laut §2 KFG erhaltungswürdig und nicht für die ständige Verwendung bestimmt. Es hat Baujahr 1955 oder früher oder ist über 30 Jahre alt und gelistet.

Das Gesetz kennt zwei Wege. Erstens: Dein Fahrzeug ist Baujahr 1955 oder älter. Zweitens: Es ist älter als 30 Jahre und steht in der Liste der historischen Fahrzeuge. Diese Liste führt das Verkehrsministerium.

In beiden Fällen muss das Fahrzeug erhaltungswürdig sein und darf nicht für die ständige Verwendung gedacht sein. Ein 35 Jahre alter Alltagswagen mit 15.000 Kilometer Jahresleistung passt also nicht ins Bild.

Kriterium Variante A Variante B
Alter Baujahr 1955 oder davor Älter als 30 Jahre
Liste der historischen Fahrzeuge Nicht nötig Eintrag nötig
Erhaltungswürdigkeit Muss gegeben sein Muss gegeben sein
Verwendung Nicht zur ständigen Verwendung Nicht zur ständigen Verwendung

Steht dein Fahrzeug nicht in der Liste, kann der Beirat für historische Fahrzeuge eine Empfehlung abgeben. Anträge dafür richtest du direkt an den Beirat. Er darf ein Gutachten zum Zustand verlangen. Bei der Bewertung achtet der Beirat auch auf die Umweltauswirkungen der jeweiligen Bauart.

Gut zu wissen: „Oldtimer“ ist im Gesetz kein Begriff. Offiziell heißt es „historisches Fahrzeug“. Wer nur ein altes Auto fährt, das alle heutigen Vorschriften erfüllt, kann es ganz normal zulassen – ohne Sonderstatus.

Gibt es ein eigenes Oldtimer-Kennzeichen?

Ja: Für historische Kraftwagen und Anhänger sieht die KDV eigene Tafeln vor (einzeilig Muster IX, zweizeilig Muster VII). Alternativ beantragst du die normale Tafel.

Der Gesetzgeber hat für historische Fahrzeuge eigene Kennzeichentafeln definiert. Die Details stehen in §25d Abs. 5 KDV. Die einzeilige Tafel hat das Muster IX, die zweizeilige das Muster VII. Das Aussehen legt die Anlage 5e der KDV fest.

Du musst die Sondertafel aber nicht nehmen. Als Zulassungsbesitzer darfst du stattdessen die Kennzeichentafel beantragen, die für deine Fahrzeugart üblich ist. Wer schon eine ältere Tafel für historische Fahrzeuge hat, die nicht den Mustern IX oder VII entspricht, darf sie behalten. Sie bleibt gültig, und du kannst sie freiwillig tauschen.

Die Regel nennt ausdrücklich Kraftwagen und Anhänger. Für Motorräder gelten die allgemeinen Tafelmuster, soweit sich aus der Verordnung nichts anderes ergibt. Frag im Zweifel bei der Zulassungsstelle nach.

Wie ein Wunschkennzeichen oder ein Wechselkennzeichen funktioniert, erklären unsere Ratgeber zum Wechselkennzeichen in Österreich und zum Hinterlegen von Kennzeichen.

Gut zu wissen: Die Kennzeichentafel allein macht aus deinem Auto keinen Oldtimer. Entscheidend ist die Genehmigung als historisches Fahrzeug. Erst danach gibt die Zulassungsstelle die passende Tafel aus.

So meldest du einen Oldtimer an

Du beantragst die Genehmigung als historisches Fahrzeug beim Landeshauptmann, also der Landesregierung. Dann weist du Erhaltungswürdigkeit und Zustand nach und lässt das Fahrzeug zu.

Der Ablauf unterscheidet sich je nachdem, ob dein Fahrzeug schon genehmigt ist. Hast du ein bereits genehmigtes Fahrzeug, kann der Landeshauptmann es auf Antrag als historisches Fahrzeug genehmigen, auch ohne Änderungen am Fahrzeug. Die Voraussetzungen für ein historisches Fahrzeug müssen dabei erfüllt sein (§33 Abs. 3a KFG).

Bei Fahrzeugen, die den heutigen Vorschriften nicht entsprechen, geht es über eine Ausnahmegenehmigung nach §34 KFG. Vor der Genehmigung musst du Erhaltungswürdigkeit und Erhaltungszustand nachweisen. Die Landesregierung prüft außerdem Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit.

  1. Unterlagen sammeln: Genehmigungsdokument oder Typenschein, Nachweis zu Baujahr und Zustand, Fotos und Eigentumsnachweis.
  2. Status klären: Prüfe, ob dein Fahrzeug in der Liste steht. Wenn nicht, bittest du den Beirat um eine Empfehlung.
  3. Antrag stellen: Du reichst den Antrag beim Landeshauptmann ein und legst die Nachweise vor.
  4. Zulassen: Mit der Genehmigung gehst du zur Zulassungsstelle. Dort bekommst du Zulassung und Kennzeichentafel.

Im Genehmigungsdokument steht dann „historisch“ als Ergänzung zur Fahrzeugart. Die allgemeinen Schritte bei Zulassung, Gebühren und Unterlagen stehen im Ratgeber zu den Kosten der Kfz-Anmeldung. Wenn du das Auto erst importierst, hilft der Beitrag zur NoVA in Österreich.

KFZ-Expertentipp: Erfahrene Sachverständige raten, Dokumente zur Fahrzeuggeschichte früh zu sammeln: alte Zulassungen, Rechnungen, Fotos der Restaurierung. Sie belegen Erhaltungswürdigkeit und Zustand und beschleunigen die Beurteilung, falls der Beirat ein Gutachten verlangt.

Wie oft darfst du mit dem Oldtimer fahren?

Historische Kraftwagen dürfen höchstens an 120 Tagen im Jahr verwendet werden, historische Krafträder an 60 Tagen. Über jede Fahrt musst du fahrtenbuchartige Aufzeichnungen führen.

Das ist die wichtigste Einschränkung. Laut §34 Abs. 4 KFG darf ein historischer Kraftwagen nur an 120 Tagen pro Jahr bewegt werden, ein historisches Motorrad nur an 60. Das sind rechnerisch etwa zehn Tage pro Monat beim Auto und fünf beim Motorrad.

Du musst die Verwendung aufzeichnen und der Behörde auf Verlangen vorlegen. Die Aufzeichnungen bewahrst du drei Jahre ab der letzten Eintragung auf. Wie genau ein „Verwendungstag“ zählt, regelt das Gesetz nicht im Detail. Trage deshalb zu jedem Fahrtag Datum, Strecke und Zweck ein.

Fahrzeug Maximale Fahrtage pro Jahr Aufzeichnungspflicht
Historischer Kraftwagen 120 Tage Ja, Aufbewahrung drei Jahre ab letzter Eintragung
Historisches Kraftrad 60 Tage Ja, Aufbewahrung drei Jahre ab letzter Eintragung

✗ Falsch

Den Oldtimer als zweites Alltagsauto nutzen und keine Fahrtage notieren.

✓ Richtig

Ein einfaches Fahrtenbuch führen, jeden Fahrtag mit Datum eintragen und das Limit im Blick behalten.

Pickerl für Oldtimer: alle zwei Jahre

Historische Fahrzeuge müssen laut §57a KFG alle zwei Jahre zur Begutachtung. Zusätzlich prüft der Prüfer anhand deiner Aufzeichnungen die Fahrtage-Grenze.

Bei der wiederkehrenden Begutachtung zählt für historische Fahrzeuge ein längerer Rhythmus. Laut §57a Abs. 3 Z 4 KFG ist sie alle zwei Jahre fällig. Bei normalen Kraftfahrzeugen ist es dagegen jährlich, wobei neue Pkw eigene Fristen haben.

Zur Begutachtung bringst du das Fahrzeug sauber, den Zulassungsschein und das Genehmigungsdokument mit. Der Prüfer kontrolliert zusätzlich, soweit er es beurteilen kann, ob das Fahrzeug den Vorschriften entspricht. Außerdem schaut er in deine Fahrtenaufzeichnungen.

Wie die Begutachtung abläuft und was bei überschrittener Frist droht, steht in unserem Ratgeber zum Pickerl §57a. Eine Übersicht zum Thema bietet auch die Seite Pickerl und Begutachtung in Österreich.

KFZ-Expertentipp: In der Praxis zeigt sich, dass Prüfer bei historischen Fahrzeugen sehr genau auf Bremsen, Lenkung und Rostschäden an tragenden Teilen achten. Wer vor dem Termin Bremsflüssigkeit, Reifenalter und Beleuchtung selbst kontrolliert, vermeidet eine zweite Vorführung.

Lohnt sich der Status historisches Fahrzeug?

Der Status lohnt sich für selten bewegte Liebhaberfahrzeuge. Du bekommst Ausnahmen bei Technik und Pickerl-Rhythmus, zahlst aber mit Fahrtage-Limit und Fahrtenbuch.

Der Sonderstatus passt zu Fahrzeugen, die du pflegst und bei Schönwetter ausfährst. Er passt nicht zu Autos, die regelmäßig im Alltag laufen. Die Entscheidung hängt an deinem Nutzungsprofil.

Pro Contra
Eigene Kennzeichentafel für historische Kraftwagen und Anhänger Fahrtage-Limit: 120 Tage (Auto) und 60 Tage (Motorrad)
Pickerl nur alle zwei Jahre Fahrtenbuch führen und drei Jahre aufbewahren
Eigener Schallpegel-Grenzwert von 89 dB(A) für als historisch genehmigte Fahrzeuge (§8 KDV) Antrag bei der Landesregierung und Nachweise nötig
Historische Beleuchtung zur Erhaltung des Erscheinungsbildes erlaubt (§20 KFG) Diese Beleuchtung darf im öffentlichen Straßenverkehr nicht zur Beleuchtung genutzt werden

Wenn du mehr fahren möchtest, ist die normale Zulassung oft passender. Das Auto muss dann aber die heutigen Vorschriften erfüllen. Für Fahrzeuge, die nur im Sommer laufen, kann das Hinterlegen der Kennzeichen im Winter eine Option sein (ein Saisonkennzeichen gibt es in Österreich nicht). Rückfragen zur Versicherung klärst du direkt mit deinem Versicherer, denn Oldtimer-Tarife unterscheiden sich stark. Einen Überblick liefert unsere Seite zur Pkw-Versicherung in Österreich.

Den Gesetzestext zur Ausnahmegenehmigung findest du im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).

Gut zu wissen: Prüfe vor dem Kauf eines Klassikers, ob er überhaupt als historisches Fahrzeug genehmigt werden kann. Was du nachträglich anpassen musst, kann teuer werden und den Status gefährden. Hilfe beim Fahrzeugcheck gibt dir der Ratgeber zum Gebrauchtwagen-Check.

Häufige Fragen zum Oldtimer Kennzeichen in Österreich

Ab wann gilt ein Auto in Österreich als Oldtimer?

Das Gesetz spricht von „historischen Fahrzeugen“. Das sind Fahrzeuge mit Baujahr 1955 oder früher oder Fahrzeuge über 30 Jahre, die in der Liste der historischen Fahrzeuge stehen. Zusätzlich muss das Fahrzeug erhaltungswürdig und nicht zur ständigen Verwendung bestimmt sein.

Gibt es ein eigenes Kennzeichen für Oldtimer?

Für historische Kraftwagen und Anhänger sieht die KDV eigene Kennzeichentafeln vor (Muster IX einzeilig, Muster VII zweizeilig). Du kannst stattdessen aber die normale Tafel beantragen. Mehr zur Anmeldung im Ratgeber zu den Kosten der Kfz-Anmeldung.

Wie oft darf ich mit einem historischen Fahrzeug fahren?

Kraftwagen dürfen an höchstens 120 Tagen pro Jahr verwendet werden, Krafträder an höchstens 60 Tagen. Du musst die Verwendung in fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen festhalten und drei Jahre aufbewahren.

Wie oft muss ein Oldtimer zum Pickerl?

Historische Fahrzeuge brauchen die Begutachtung alle zwei Jahre. Dabei wird auch geprüft, ob du die Fahrtage-Grenze eingehalten hast. Mehr dazu auf der Seite Pickerl §57a.

Wer entscheidet, ob mein Auto ein historisches Fahrzeug ist?

Die Genehmigung erteilt der Landeshauptmann. Steht dein Fahrzeug nicht in der Liste der historischen Fahrzeuge, kann der Beirat für historische Fahrzeuge eine Empfehlung abgeben. Er darf Gutachten zum Zustand verlangen.

Kann ich ein altes Auto auch ohne Sonderstatus zulassen?

Ja, wenn es alle aktuellen Vorschriften erfüllt. Dann gelten die normalen Regeln ohne Fahrtage-Limit. Für Fahrzeuge, die nur saisonal laufen, kann zusätzlich das Hinterlegen der Kennzeichen im Winter passen.

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Rechtsanwalt, die Bezirkshauptmannschaft oder die zuständige Behörde. Gesetze und Verordnungen können sich ändern – prüfe immer die aktuell geltende Fassung auf RIS.bka.gv.at.

Fazit

Ein Oldtimer-Kennzeichen ist keine Frage des Alters, sondern eine bewusste Entscheidung. Rechne zuerst deine realistische Jahresnutzung durch: Wer mehr als zehn Tage im Monat fahren will, ist mit dem Status schlecht beraten. Prüfe dann, ob dein Fahrzeug in der Liste steht oder den Beirat braucht, bevor du Geld in Gutachten steckst. Beginne früh mit einem Fahrtenbuch, auch wenn die erste Begutachtung noch zwei Jahre entfernt ist. So sparst du dir beim Pickerl Diskussionen. Und rufe vor dem Antrag bei der Landesregierung an: Die Praxis unterscheidet sich je nach Bundesland.

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