Winterreifenpflicht Österreich – Regeln

Situative Winterreifenpflicht in Österreich: Zeitraum, Mindestprofiltiefe, Alpine-Symbol und Strafen im Überblick.

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Die Winterreifenpflicht in Österreich gilt situativ: Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen zwischen 1. November und 15. April müssen Pkw mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein, sonst droht eine Strafe.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Was: Situative Winterreifenpflicht nach § 102 Abs. 8a KFG i. V. m. § 4 KDV – gilt zwischen 1. November und 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen
  • Kompatibilität: Betrifft alle in Österreich zugelassenen Pkw und Kombis (bis 3.500 kg), unabhängig vom Zulassungsstaat
  • Schwierigkeit: Einfach – rechtzeitiger Reifenwechsel vor der Wintersaison genügt
  • Zeit: Zeitraum 1. November bis 15. April, situativ bei winterlichen Bedingungen

Was bedeutet „situative“ Winterreifenpflicht?

In Österreich gibt es keinen festen Stichtag, an dem Winterreifen montiert sein müssen – die Pflicht gilt aber nur im gesetzlichen Zeitraum vom 1. November bis 15. April. Innerhalb dieses Zeitraums greift sie situativ: Sobald die Fahrbahn winterliche Verhältnisse aufweist, müssen geeignete Reifen aufgezogen sein.

§ 102 Abs. 8a KFG nennt als winterliche Fahrbahnverhältnisse insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch und Eis. Maßgeblich ist der gesetzliche Zeitraum 1. November bis 15. April: Nur in dieser Zeit gilt die Pflicht. Schneit es schon Ende Oktober oder noch im Mai, besteht keine gesetzliche Winterreifenpflicht – mit Sommerreifen ist man dann sicherheitstechnisch aber schlecht ausgerüstet.

Erfahrungsgemäß führt genau diese Formulierung zu Unsicherheit bei vielen Autofahrern. Innerhalb des Zeitraums reicht das Datum allein aber nicht aus: Ob die Fahrbahn winterlich ist, beurteilt bei einer Kontrolle die Polizei vor Ort. Wer vor dem 1. November oder nach dem 15. April ohne Winterreifen unterwegs ist, verstößt dagegen nicht gegen die Winterreifenpflicht.

Mehr zu weiteren AT-spezifischen Verkehrsregeln findest du in unserem Ratgeber-Bereich. Praktische Tipps zur Saison bündelt der Blogartikel Winterreifen 2026 – Tipps für Österreich, rund um den Wechseltermin hilft der Beitrag zum Reifenwechsel-Termin.

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Gut zu wissen: Die Winterreifenpflicht gilt nur vom 1. November bis 15. April und dort nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen (§ 102 Abs. 8a KFG). Außerhalb des Zeitraums besteht keine gesetzliche Pflicht.

Mindestprofiltiefe: Wie viel Millimeter sind vorgeschrieben?

Winterreifen müssen laut ÖAMTC mindestens 4 mm Profiltiefe haben (Diagonalreifen 5 mm). Darunter gelten sie nicht mehr als Winterreifen im Sinne der Winterausrüstungspflicht. Die allgemeine Verschleißgrenze von 1,6 mm bleibt für alle Reifen bestehen, reicht für den Winter aber nicht aus.

Die allgemeine Verschleißgrenze von 1,6 mm gilt für alle Reifenarten gleichermaßen, für die Winterausrüstungspflicht zählt aber die höhere Grenze von 4 mm. Ein Winterreifen mit nur 2 mm Restprofil bietet auf Schnee kaum noch mehr Grip als ein Sommerreifen. Die Profilrillen und Lamellen, die für Traktion auf Schnee sorgen, sind bei geringer Profiltiefe größtenteils abgefahren.

Ein einfacher Selbsttest hilft bei der Einschätzung: Ein 1-Euro-Stück in die Profilrille gesteckt zeigt bei sichtbarem goldenem Rand, dass die Profiltiefe kritisch niedrig ist. Erfahrungsgemäß lohnt sich der Griff zur Werkstatt spätestens ab einer Profiltiefe von 4 mm, um rechtzeitig neue Reifen zu montieren.

Profiltiefe Rechtlicher Status Wintertauglichkeit
ab 4 mm erfüllt die Anforderung an Winterreifen gut, mehr Profil bedeutet mehr Grip
1,6–4 mm als Winterreifen nicht ausreichend eingeschränkt, spürbarer Traktionsverlust
unter 1,6 mm unzulässig nicht mehr verkehrssicher

Gut zu wissen: 1,6 mm sind die allgemeine Verschleißgrenze, für Winterreifen verlangt der ÖAMTC mindestens 4 mm. Wer im Herbst unter 4 mm Restprofil misst, braucht neue Winterreifen.

KFZ-Expertentipp: Erfahrene KFZ-Techniker raten, Winterreifen nicht bis zur gesetzlichen Mindestgrenze zu fahren. Reifen mit weniger als 4 mm Profiltiefe verlängern den Bremsweg auf Schnee messbar – bereits ein Unterschied von 2 mm kann mehrere Meter Bremsweg ausmachen. Ein rechtzeitiger Wechsel vor der Saison zahlt sich sicherheitstechnisch aus.

Alpine-Symbol und M+S-Kennzeichnung: Was ist erlaubt?

Für die Winterreifenpflicht in Österreich zählen aktuell zwei Kennzeichnungen: das Alpine-Symbol (Schneeflocke im Bergpiktogramm) und die M+S-Kennzeichnung. Reifen mit reiner M+S-Kennzeichnung gelten in Österreich weiterhin als Winterreifen, das Alpine-Symbol ist nicht verpflichtend – für Neukäufe empfiehlt es sich trotzdem.

Das Alpine-Symbol – auch Schneeflocken-Symbol oder 3PMSF (Three Peak Mountain Snow Flake) genannt – bestätigt, dass ein Reifen definierte Mindestanforderungen an Traktion auf Schnee erfüllt und geprüft wurde. Es ist strenger als die reine M+S-Kennzeichnung, die Hersteller früher ohne verpflichtende Prüfung vergeben konnten.

Anerkannt sind laut ÖAMTC und oesterreich.gv.at Reifen mit der Aufschrift „M+S“, „M.S.“ oder „M&S“ sowie Reifen mit Schneeflockensymbol – Letztere seit 10.12.2018 auch ohne M+S-Aufschrift. Reine M+S-Reifen ohne zusätzliche Prüfung bieten allerdings oft nicht die gleiche Wintertauglichkeit wie geprüfte Alpine-Reifen. Für die Wintersaison 2026/27 ist der Trend eindeutig: Neue Winterreifen tragen praktisch durchgehend das Alpine-Symbol.

Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol erfüllen die Winterreifenpflicht ebenfalls – mehr dazu im Abschnitt zu Ganzjahresreifen weiter unten.

Gut zu wissen: Nur Reifen mit Alpine-Symbol oder gültiger M+S-Kennzeichnung erfüllen die Winterreifenpflicht in Österreich. Beim Neukauf ist das Alpine-Symbol die sicherere und empfehlenswertere Wahl.

Welche Strafen drohen bei einem Verstoß?

Verstöße gegen die Winterreifenpflicht werden in Österreich empfindlich bestraft. Laut ÖAMTC liegt die Strafe bei einer Kontrolle bei rund 100 Euro; der gesetzliche Strafrahmen (§ 134 KFG) reicht bis zu 10.000 Euro, etwa bei Gefährdung anderer. Bei einem Unfall unter winterlichen Bedingungen mit ungeeigneter Bereifung drohen zusätzlich versicherungsrechtliche Konsequenzen.

Die Strafen richten sich nach § 134 KFG und werden je nach Schwere des Verstoßes und der konkreten Gefährdungslage bemessen. In der Praxis zeigt sich, dass Organstrafverfügungen bei einer einfachen Kontrolle deutlich niedriger ausfallen als bei einem Unfall mit Sachschaden oder Personenschaden.

Besonders relevant: Wer mit ungeeigneten Reifen einen Unfall verursacht, riskiert nicht nur die Verwaltungsstrafe. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann bei grober Fahrlässigkeit Regressforderungen stellen. Das bedeutet, der Halter muss unter Umständen einen Teil des Schadens selbst tragen.

✗ Falsch

Den Reifenwechsel auf „irgendwann im November“ verschieben, obwohl bereits Schneefall gemeldet ist.

✓ Richtig

Wetterprognosen im Herbst beobachten und den Wechseltermin rechtzeitig buchen. Erfahrungsgemäß sind Werkstätten in den ersten Schneefall-Wochen stark ausgelastet – wer früh dran ist, bekommt leichter einen Termin.

✗ Falsch

Darauf vertrauen, dass eine Kontrolle schon nicht stattfindet – und mit abgefahrenen Sommerreifen durch den Winter fahren.

✓ Richtig

Die Bereifung unabhängig von Kontrolldichte an die Jahreszeit anpassen. Neben der Strafe steht vor allem die eigene Sicherheit und die der Mitfahrer auf dem Spiel – der Bremsweg auf Schnee verlängert sich mit Sommerreifen erheblich.

KFZ-Expertentipp: Fachwerkstätten empfehlen, den Reifenwechseltermin direkt mit einem kurzen Bremsen- und Beleuchtungscheck zu kombinieren. So lassen sich mehrere sicherheitsrelevante Punkte in einem Werkstattbesuch abdecken, bevor die kalte Jahreszeit mit kürzeren Tagen und rutschigen Straßen beginnt.

Ganzjahresreifen als Alternative – wann reichen sie aus?

Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol erfüllen die Winterreifenpflicht in Österreich und ersparen den saisonalen Wechsel. Für Vielfahrer mit hoher Kilometerleistung in flachen Regionen kann sich das lohnen – in alpinen Lagen mit viel Schnee bleiben dedizierte Winterreifen die passendere Wahl.

Ganzjahresreifen sind ein Kompromiss zwischen Sommer- und Winterreifen. Sie bieten das ganze Jahr über eine akzeptable Performance, erreichen aber weder die Sommereigenschaften eines reinen Sommerreifens noch die Wintereigenschaften eines dedizierten Winterreifens in vollem Umfang.

Laut KFZ-Experten eignen sich Ganzjahresreifen besonders für Fahrzeuge, die überwiegend im Flachland und in Stadtgebieten mit moderatem Schneeaufkommen unterwegs sind. Wer regelmäßig in alpine Regionen fährt oder in Gebieten mit starkem Schneefall lebt, profitiert weiterhin von spezialisierten Winterreifen mit optimierter Gummimischung und Lamellenstruktur.

Einen ausführlichen Vergleich findest du auf unserer Seite zu Ganzjahresreifen. Wer sich für dedizierte Winterreifen entscheidet, findet passende Modelle in unserer Kategorie Winterreifen & Schneeketten.

Gut zu wissen: Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol sind rechtlich gleichgestellt mit Winterreifen. Für alpine Regionen mit viel Schnee bieten dedizierte Winterreifen aber weiterhin die bessere Traktion.

Wer sein Fahrzeug ohnehin bald zur §57a-Überprüfung bringt, kann den Reifenwechsel gut damit kombinieren – mehr dazu in unserem Ratgeber zum Pickerl §57a Österreich. Auch bei der Fahrzeugausstattung mit einer Dashcam lohnt sich ein Blick in unseren Ratgeber zum Dashcam-Recht in Österreich.

Für aktuelle und verbindliche Informationen zur Winterreifenpflicht empfehlen wir einen Blick auf die Seite des ÖAMTC – Winterreifen in Österreich. Die gesetzliche Grundlage steht in § 102 KFG im RIS, eine Übersicht bietet oesterreich.gv.at.

Häufige Fragen zur Winterreifenpflicht Österreich

Wann gilt die Winterreifenpflicht in Österreich?

Die Winterreifenpflicht gilt vom 1. November bis 15. April und dort situativ: Bei Schnee, Schneematsch oder Eis müssen Pkw geeignete Winter- oder Ganzjahresreifen mit der Kennzeichnung M+S oder dem Alpine-Symbol montiert haben. Außerhalb dieses Zeitraums gibt es keine gesetzliche Winterreifenpflicht.

Welche Mindestprofiltiefe ist bei Winterreifen in Österreich vorgeschrieben?

Für Winterreifen sind laut ÖAMTC mindestens 4 mm Profiltiefe vorgeschrieben (Diagonalreifen 5 mm). Die allgemeine Grenze von 1,6 mm gilt für alle Reifen, reicht als Winterreifen aber nicht aus. Ein einfacher Test mit einem 1-Euro-Stück in der Profilrille gibt eine erste Orientierung.

Was bedeutet das Alpine-Symbol bei Winterreifen?

Das Alpine-Symbol – eine Schneeflocke im Bergpiktogramm, auch 3PMSF genannt – bestätigt, dass ein Reifen geprüfte Mindestanforderungen an die Traktion auf Schnee erfüllt. Es gilt als strenger und aussagekräftiger als die ältere M+S-Kennzeichnung und ist beim Neukauf von Winter- oder Ganzjahresreifen die empfehlenswerte Wahl. Verpflichtend ist es in Österreich nicht: Auch Reifen mit M+S-Aufschrift gelten als Winterreifen.

Welche Strafen drohen bei fehlender Winterreifenpflicht?

Laut ÖAMTC liegt die Strafe bei einer Kontrolle bei rund 100 Euro; der gesetzliche Strafrahmen (§ 134 KFG) reicht bis zu 10.000 Euro, etwa bei Gefährdung anderer. Kommt es unter winterlichen Bedingungen mit ungeeigneter Bereifung zu einem Unfall, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung zusätzlich wegen grober Fahrlässigkeit Regress fordern.

Sind Ganzjahresreifen in Österreich für die Winterreifenpflicht erlaubt?

Ja, Ganzjahresreifen mit M+S-Aufschrift oder Alpine-Symbol erfüllen die Winterreifenpflicht und sind rechtlich Winterreifen gleichgestellt. Für Vielfahrer im Flachland mit moderatem Schneeaufkommen ist das eine praktische Alternative zum saisonalen Reifenwechsel. In alpinen Regionen mit starkem Schneefall bieten dedizierte Winterreifen weiterhin bessere Traktion.

Ab wann und bis wann brauche ich Winterreifen – gibt es einen Stichtag?

Einen festen Stichtag für den Reifenwechsel gibt es nicht. Die Pflicht gilt nur im gesetzlichen Zeitraum 1. November bis 15. April und hängt dort von der Fahrbahn ab: Bei Schnee, Schneematsch oder Eis brauchen Pkw bis 3.500 kg Winter- oder Ganzjahresreifen mit M+S-Aufschrift oder Alpine-Symbol. Wer auf Nummer sicher gehen will, wechselt schon in der zweiten Oktoberhälfte nach der Faustregel „von Oktober bis Ostern“. Die Winterreifen brauchen laut ÖAMTC mindestens 4 mm Profil (Diagonalreifen 5 mm). Wann sich ein Werkstatttermin lohnt, erklärt der Blogartikel zum Reifenwechsel-Termin.

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Rechtsanwalt, die Bezirkshauptmannschaft oder die zuständige Behörde. Gesetze und Verordnungen können sich ändern – prüfe immer die aktuell geltende Fassung auf RIS.bka.gv.at.

Fazit

Die Winterreifenpflicht in Österreich gilt im gesetzlichen Zeitraum vom 1. November bis 15. April und greift dort situativ bei Schnee, Schneematsch oder Eis. Wer rechtzeitig vor dem 1. November auf Reifen mit Alpine-Symbol oder M+S-Kennzeichnung wechselt und die Profiltiefe im Blick behält, ist rechtlich und sicherheitstechnisch auf der sicheren Seite. Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol sind für viele Vielfahrer im Flachland eine praktikable Alternative, ersetzen dedizierte Winterreifen in alpinen Regionen aber nur bedingt. Wer den Reifenwechsel frühzeitig plant, vermeidet nicht nur Strafen, sondern reduziert auch das Unfallrisiko bei winterlichen Straßenverhältnissen deutlich.

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