Winterreifenpflicht Österreich – Regeln
Situative Winterreifenpflicht in Österreich: Zeitraum, Mindestprofiltiefe, Alpine-Symbol und Strafen im Überblick.
gilt situativ: Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen zwischen 1. November und 15. April müssen Pkw mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein. Sonst Strafe.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Was: Situative Winterreifenpflicht nach § 102 Abs. 1 KFG i. V. m. § 4 Abs. 7a KFG – gilt bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen
- Kompatibilität: Betrifft alle in Österreich zugelassenen Pkw und Kombis (bis 3.500 kg), unabhängig vom Zulassungsstaat
- Schwierigkeit: Einfach – rechtzeitiger Reifenwechsel vor der Wintersaison genügt
- Zeit: Zeitraum 1. November bis 15. April, situativ bei winterlichen Bedingungen
Was bedeutet „situative“ Winterreifenpflicht?
Anders als in Deutschland gibt es in Österreich kein fixes Datum, an dem Winterreifen zwingend montiert sein müssen. Die Pflicht greift situativ: Sobald die Fahrbahn winterliche Verhältnisse aufweist, müssen geeignete Reifen aufgezogen sein – unabhängig vom Kalender.
Der Gesetzgeber definiert winterliche Fahrbahnverhältnisse als Schnee, Schneematsch, Eis oder Reifglätte auf der Fahrbahn. Das kann bereits Ende Oktober der Fall sein oder theoretisch auch im Mai bei einem späten Wintereinbruch in höheren Lagen. Praktisch orientiert sich die Regelung aber am Zeitraum 1. November bis 15. April, in dem die Wahrscheinlichkeit winterlicher Bedingungen am höchsten ist.
Erfahrungsgemäß führt genau diese Formulierung zu Unsicherheit bei vielen Autofahrern. In der Praxis zeigt sich: Wer außerhalb dieses Zeitraums bei winterlichen Bedingungen ohne geeignete Bereifung erwischt wird, kann ebenso belangt werden wie innerhalb des Zeitraums. Die Polizei beurteilt die tatsächliche Fahrbahnsituation vor Ort, nicht nur das Datum im Kalender.
Diese strengere Auslegung unterscheidet Österreich klar von Deutschland, wo die Winterreifenpflicht ebenfalls situativ gilt, aber mit teils anderen Kontrollpraxen. Mehr zu weiteren AT-spezifischen Verkehrsregeln findest du in unserem Ratgeber-Bereich.
Gut zu wissen: Die Winterreifenpflicht in Österreich ist situativ und nicht an ein fixes Datum gebunden. Der Zeitraum 1. November bis 15. April dient nur als grobe Orientierung – entscheidend ist die tatsächliche Fahrbahnsituation.
Mindestprofiltiefe: Wie viel Millimeter sind vorgeschrieben?
Gesetzlich vorgeschrieben ist für Winterreifen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm. Der ÖAMTC und Reifenhersteller empfehlen jedoch deutlich mehr – ab 4 mm lässt die Wintertauglichkeit spürbar nach, darunter sinkt die Traktion auf Schnee erheblich.
Der rechtliche Mindestwert von 1,6 mm gilt zwar für alle Reifenarten gleichermaßen, ist bei winterlichen Bedingungen aber wenig aussagekräftig. Ein Winterreifen mit nur 2 mm Restprofil bietet auf Schnee kaum noch mehr Grip als ein Sommerreifen. Die Profilrillen und Lamellen, die für Traktion auf Schnee sorgen, sind bei geringer Profiltiefe größtenteils abgefahren.
Ein einfacher Selbsttest hilft bei der Einschätzung: Ein 1-Euro-Stück in die Profilrille gesteckt zeigt bei sichtbarem goldenem Rand, dass die Profiltiefe kritisch niedrig ist. Erfahrungsgemäß lohnt sich der Griff zur Werkstatt spätestens ab einer Profiltiefe von 4 mm, um rechtzeitig neue Reifen zu montieren.
| Profiltiefe | Rechtlicher Status | Wintertauglichkeit |
|---|---|---|
| ab 4 mm | zulässig | gut, empfohlener Bereich |
| 1,6–4 mm | zulässig | eingeschränkt, spürbarer Traktionsverlust |
| unter 1,6 mm | unzulässig | nicht mehr verkehrssicher |
Gut zu wissen: 1,6 mm sind das gesetzliche Minimum, 4 mm die praktische Empfehlung. Wer im Herbst unter 4 mm Restprofil misst, sollte den Reifenwechsel nicht mehr aufschieben.
KFZ-Expertentipp: Erfahrene KFZ-Techniker raten, Winterreifen nicht bis zur gesetzlichen Mindestgrenze zu fahren. Reifen mit weniger als 4 mm Profiltiefe verlängern den Bremsweg auf Schnee messbar – bereits ein Unterschied von 2 mm kann mehrere Meter Bremsweg ausmachen. Ein rechtzeitiger Wechsel vor der Saison zahlt sich sicherheitstechnisch aus.
Alpine-Symbol und M+S-Kennzeichnung: Was ist erlaubt?
Für die Winterreifenpflicht in Österreich zählen aktuell zwei Kennzeichnungen: das Alpine-Symbol (Schneeflocke im Bergpiktogramm) und die M+S-Kennzeichnung. Reifen mit reiner M+S-Kennzeichnung, die vor einem bestimmten Stichtag produziert wurden, gelten noch als zulässig – für Neukäufe empfiehlt sich aber klar das Alpine-Symbol.
Das Alpine-Symbol – auch Schneeflocken-Symbol oder 3PMSF (Three Peak Mountain Snow Flake) genannt – bestätigt, dass ein Reifen definierte Mindestanforderungen an Traktion auf Schnee erfüllt und geprüft wurde. Es ist strenger als die reine M+S-Kennzeichnung, die Hersteller früher ohne verpflichtende Prüfung vergeben konnten.
Laut ÖAMTC ist bei älteren M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol Vorsicht geboten: Reine M+S-Reifen ohne zusätzliche Prüfung bieten oft nicht die gleiche Wintertauglichkeit wie geprüfte Alpine-Reifen. Für die Wintersaison 2026/27 ist der Trend eindeutig: Neue Winterreifen tragen praktisch durchgehend das Alpine-Symbol.
Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol erfüllen die Winterreifenpflicht ebenfalls – mehr dazu im Abschnitt zu Ganzjahresreifen weiter unten.
Gut zu wissen: Nur Reifen mit Alpine-Symbol oder gültiger M+S-Kennzeichnung erfüllen die Winterreifenpflicht in Österreich. Beim Neukauf ist das Alpine-Symbol die sicherere und empfehlenswertere Wahl.
Welche Strafen drohen bei einem Verstoß?
Verstöße gegen die Winterreifenpflicht werden in Österreich empfindlich bestraft. Der Lenker riskiert eine Geldstrafe bis zu 5.000 Euro, der Fahrzeughalter bis zu 10.000 Euro. Bei einem Unfall unter winterlichen Bedingungen mit ungeeigneter Bereifung drohen zusätzlich versicherungsrechtliche Konsequenzen.
Die Strafen richten sich nach § 134 KFG und werden je nach Schwere des Verstoßes und der konkreten Gefährdungslage bemessen. In der Praxis zeigt sich, dass Organstrafverfügungen bei einer einfachen Kontrolle deutlich niedriger ausfallen als bei einem Unfall mit Sachschaden oder Personenschaden.
Besonders relevant: Wer mit ungeeigneten Reifen einen Unfall verursacht, riskiert nicht nur die Verwaltungsstrafe. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann bei grober Fahrlässigkeit Regressforderungen stellen. Das bedeutet, der Halter muss unter Umständen einen Teil des Schadens selbst tragen.
✗ Falsch
Den Reifenwechsel auf „irgendwann im November“ verschieben, obwohl bereits Schneefall gemeldet ist.
✓ Richtig
Wetterprognosen im Herbst beobachten und den Wechseltermin rechtzeitig buchen. Erfahrungsgemäß sind Werkstätten in den ersten Schneefall-Wochen stark ausgelastet – wer früh dran ist, bekommt leichter einen Termin.
✗ Falsch
Darauf vertrauen, dass eine Kontrolle schon nicht stattfindet – und mit abgefahrenen Sommerreifen durch den Winter fahren.
✓ Richtig
Die Bereifung unabhängig von Kontrolldichte an die Jahreszeit anpassen. Neben der Strafe steht vor allem die eigene Sicherheit und die der Mitfahrer auf dem Spiel – der Bremsweg auf Schnee verlängert sich mit Sommerreifen erheblich.
KFZ-Expertentipp: Fachwerkstätten empfehlen, den Reifenwechseltermin direkt mit einem kurzen Bremsen- und Beleuchtungscheck zu kombinieren. So lassen sich mehrere sicherheitsrelevante Punkte in einem Werkstattbesuch abdecken, bevor die kalte Jahreszeit mit kürzeren Tagen und rutschigen Straßen beginnt.
Ganzjahresreifen als Alternative – wann reichen sie aus?
Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol erfüllen die Winterreifenpflicht in Österreich und ersparen den saisonalen Wechsel. Für Vielfahrer mit hoher Kilometerleistung in flachen Regionen kann sich das lohnen – in alpinen Lagen mit viel Schnee bleiben dedizierte Winterreifen die passendere Wahl.
Ganzjahresreifen sind ein Kompromiss zwischen Sommer- und Winterreifen. Sie bieten das ganze Jahr über eine akzeptable Performance, erreichen aber weder die Sommereigenschaften eines reinen Sommerreifens noch die Wintereigenschaften eines dedizierten Winterreifens in vollem Umfang.
Laut KFZ-Experten eignen sich Ganzjahresreifen besonders für Fahrzeuge, die überwiegend im Flachland und in Stadtgebieten mit moderatem Schneeaufkommen unterwegs sind. Wer regelmäßig in alpine Regionen fährt oder in Gebieten mit starkem Schneefall lebt, profitiert weiterhin von spezialisierten Winterreifen mit optimierter Gummimischung und Lamellenstruktur.
Einen ausführlichen Vergleich findest du auf unserer Seite zu Ganzjahresreifen. Wer sich für dedizierte Winterreifen entscheidet, findet passende Modelle in unserer Kategorie Winterreifen & Schneeketten.
Gut zu wissen: Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol sind rechtlich gleichgestellt mit Winterreifen. Für alpine Regionen mit viel Schnee bieten dedizierte Winterreifen aber weiterhin die bessere Traktion.
Wer sein Fahrzeug ohnehin bald zur §57a-Überprüfung bringt, kann den Reifenwechsel gut damit kombinieren – mehr dazu in unserem Ratgeber zum Pickerl §57a Österreich. Auch bei der Fahrzeugausstattung mit einer Dashcam lohnt sich ein Blick in unseren Ratgeber zum Dashcam-Recht in Österreich.
Für aktuelle und verbindliche Informationen zur Winterreifenpflicht empfehlen wir einen Blick auf die Seite des ÖAMTC – Winterreifen in Österreich.
Häufige Fragen zur Winterreifenpflicht Österreich
Wann gilt die Winterreifenpflicht in Österreich?
Die Winterreifenpflicht gilt situativ, orientiert sich praktisch aber am Zeitraum 1. November bis 15. April. Entscheidend ist nicht das Datum, sondern die tatsächliche Fahrbahnsituation: Bei Schnee, Schneematsch, Eis oder Reifglätte müssen Pkw geeignete Winter- oder Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol montiert haben – unabhängig vom Kalendertag.
Welche Mindestprofiltiefe ist bei Winterreifen in Österreich vorgeschrieben?
Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 1,6 mm Profiltiefe. Für ausreichende Wintertauglichkeit empfehlen ÖAMTC und Reifenhersteller jedoch mindestens 4 mm, da die Traktion auf Schnee bei geringerer Profiltiefe deutlich nachlässt. Ein einfacher Test mit einem 1-Euro-Stück in der Profilrille gibt eine erste Orientierung.
Was bedeutet das Alpine-Symbol bei Winterreifen?
Das Alpine-Symbol – eine Schneeflocke im Bergpiktogramm, auch 3PMSF genannt – bestätigt, dass ein Reifen geprüfte Mindestanforderungen an die Traktion auf Schnee erfüllt. Es gilt als strenger und aussagekräftiger als die ältere M+S-Kennzeichnung und ist beim Neukauf von Winter- oder Ganzjahresreifen die empfehlenswerte Wahl.
Welche Strafen drohen bei fehlender Winterreifenpflicht?
Der Fahrzeuglenker riskiert eine Geldstrafe bis zu 5.000 Euro, der Fahrzeughalter bis zu 10.000 Euro. Kommt es unter winterlichen Bedingungen mit ungeeigneter Bereifung zu einem Unfall, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung zusätzlich wegen grober Fahrlässigkeit Regress fordern.
Sind Ganzjahresreifen in Österreich für die Winterreifenpflicht erlaubt?
Ja, Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol erfüllen die Winterreifenpflicht und sind rechtlich Winterreifen gleichgestellt. Für Vielfahrer im Flachland mit moderatem Schneeaufkommen ist das eine praktische Alternative zum saisonalen Reifenwechsel. In alpinen Regionen mit starkem Schneefall bieten dedizierte Winterreifen weiterhin bessere Traktion.
Fazit
Die Winterreifenpflicht in Österreich ist strenger geregelt als in vielen Nachbarländern, weil sie situativ und nicht nur an ein festes Datum gebunden ist. Wer den Zeitraum 1. November bis 15. April als Orientierung nutzt, rechtzeitig auf Reifen mit Alpine-Symbol wechselt und die Profiltiefe im Blick behält, ist rechtlich und sicherheitstechnisch auf der sicheren Seite. Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol sind für viele Vielfahrer im Flachland eine praktikable Alternative, ersetzen dedizierte Winterreifen in alpinen Regionen aber nur bedingt. Wer den Reifenwechsel frühzeitig plant, vermeidet nicht nur Strafen, sondern reduziert auch das Unfallrisiko bei winterlichen Straßenverhältnissen deutlich.
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