§57a Pickerl &
Hauptuntersuchung Österreich

§57a Pickerl & Hauptuntersuchung AT

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Österreich-Fokus
Redaktionell geprüft
§57a Pickerl Österreich: Erstbegutachtung nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre – für PKW und Motorräder. Kosten, Prüfpunkte und Vorbereitung erklärt. Frist beachten.

PKW: 3 – 2 JahreErstbegutachtung 3 Jahre nach Erstzulassung, danach alle 2 Jahre – kein 5-Jahres-Rhythmus!
Motorrad: 3 – 2 JahreErstbegutachtung ebenfalls 3 Jahre nach Erstzulassung, danach alle 2 Jahre wie PKW.
VorbereitungReifenprofil, Licht, Bremsen und Abgasanlage vor Prüfung checken.
MängelSchwere Mängel: sofort behoben werden. Leichte Mängel: Frist zur Behebung.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Was: §57a Pickerl – Österreichische Hauptuntersuchung für Fahrzeuge
  • Rhythmus: PKW: alle 3 Jahre nach Erstzulassung, dann alle 2 Jahre
  • Kosten: Ab ca. 40–80 € je nach Prüfstelle und Fahrzeugklasse
  • Vorbereitung: Beleuchtung, Reifen, Bremsen, Abgaswerte prüfen

Stand: Juli 2026

Fahrzeugalter Prüfintervall §57a
Erstzulassung – 3. Jahr Keine Begutachtung nötig
Ab dem 3. Jahr Erstbegutachtung
Danach Alle 2 Jahre
Taxi & Mietwagen (gewerblich) Jährlich
  • Kosten PKW-Pickerl 2026: ca. 60–156 € (Ø ca. 94 €), je nach Werkstätte, ÖAMTC- bzw. ARBÖ-Mitgliedertarif
  • Toleranzfrist: 1 Monat vor bis 4 Monate nach dem auf der Plakette angegebenen Monat
  • Bußgeld bei Versäumnis: bis zu 10.000 € (theoretischer Höchstrahmen, betrifft Zulassungsbesitzer und Lenker)

Quelle: ÖAMTC (Toleranzfrist, Bußgeldrahmen); AK Wien Pickerlkosten-Erhebung 2026 (Kostenrahmen, 32 Werkstätten Wien, Stichprobe März 2026).

Was ist das §57a Pickerl?

Das §57a-Pickerl ist die österreichische wiederkehrende Begutachtung von Kraftfahrzeugen – vergleichbar mit dem deutschen TÜV oder dem schweizerischen MFK, aber eigenständig geregelt im Kraftfahrgesetz (KFG). Der Name leitet sich direkt aus dem entsprechenden Paragrafen des KFG ab. Nach erfolgreicher Begutachtung erhält das Fahrzeug eine Begutachtungsplakette – im Volksmund „Pickerl“ – die am Kennzeichen angebracht wird.

Das Pickerl dient der Verkehrssicherheit: Es stellt sicher, dass alle am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeuge regelmäßig auf sicherheitsrelevante Mängel geprüft werden. Ein abgelaufenes oder fehlendes Pickerl ist in Österreich eine Verwaltungsübertretung – bei einer Polizeikontrolle droht eine Geldstrafe, und das Fahrzeug darf bis zur Behebung der Mängel nicht weiter betrieben werden.

Die Begutachtung darf in Österreich nur von autorisierten Begutachtungsstellen durchgeführt werden: technische Prüfstellen des ÖAMTC und ARBÖ, sowie von der Behörde anerkannte Werkstätten und Prüfzentren. Nicht jede Werkstatt darf das Pickerl ausstellen – die Berechtigung ist an eine Zertifizierung gebunden.

Wann ist das Pickerl fällig? Intervalle für alle Fahrzeuge

Die Fristen für die wiederkehrende Begutachtung unterscheiden sich nach Fahrzeugtyp. Wer die Frist überzieht, fährt ohne gültiges Pickerl – und das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug technisch einwandfrei ist.

PKW (Privatfahrzeuge): Erstbegutachtung 3 Jahre nach Erstzulassung, danach alle 2 Jahre. Das Datum der Fälligkeit steht auf der Begutachtungsplakette am Kennzeichen und im Begutachtungsbefund.

Motorräder und Roller: Gleiche Regelung wie PKW – 3 Jahre nach Erstzulassung, danach alle 2 Jahre. Elektroroller ab 25 km/h ebenfalls begutachtungspflichtig.

Wohnmobile: PKW-Regelung gilt analog. Zusätzlich werden Gasanlage und wohnmobilspezifische Punkte geprüft.

Taxen und Mietwagen (gewerblich): Jährliche Begutachtung. Diese straffere Regelung gilt für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge im Personentransport.

Quads (L6e/L7e): Wie PKW – 3 Jahre, dann 2 Jahre. Kinder-Quads ohne Straßenzulassung sind nicht begutachtungspflichtig.

Das Pickerl kann bis zu 4 Monate vor dem Ablaufdatum durchgeführt werden, ohne dass sich das Folgedatum verschiebt – die Frist läuft ab dem ursprünglichen Datum weiter. Wer also 2 Monate zu früh zum Pickerl geht, verliert keine Zeit.

Gut zu wissen: Das Pickerl ist 1 Monat nach dem auf der Plakette eingestanzten Ablaufmonat noch gültig – eine Art Toleranzfrist. Wer also Juli auf der Plakette hat, kann noch bis Ende August fahren. Danach ist das Fahrzeug ohne gültiges Pickerl und darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen betrieben werden.
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Was wird beim Pickerl geprüft?

Die §57a-Begutachtung ist eine technische Sicherheitsprüfung, keine Vollinspektion. Was der Begutachter prüft, ist gesetzlich festgelegt und umfasst die sicherheitsrelevanten Bereiche des Fahrzeugs.

Bremsen: Bremswirkung an Vorder- und Hinterachse (Rollenbremsenprüfstand), Bremskraftverteilung, Feststellbremse, Bremshydraulik auf Undichtigkeiten. Abgenutzte Beläge oder schief verschlissene Scheiben führen direkt zum Mangel.

Beleuchtung: Alle Lichter (Abblend- und Fernlicht, Stand-, Brems-, Rück- und Nebelschlusslicht), Fahrtrichtungsanzeiger, Kennzeichenbeleuchtung und Warnblinkanlage. Auch Leuchtweite und korrekte Ausrichtung werden geprüft.

Fahrwerk und Lenkung: Achsspiel, Radlager, Spurstangenköpfe, Traggelenke, Stoßdämpfer (Funktion, nicht auf Prüfstand) und Reifenzustand (Profiltiefe, Schäden, Alterung).

Sicht: Windschutzscheibe (Risse im Sichtfeld des Fahrers sind Mangel), Scheibenwischer und -waschanlage, Rückspiegel.

Karosserie und Rahmen: Sicherheitsrelevante Rostschäden an Rahmen, Unterboden und Radkästen. Kosmetischer Rost ist kein Ablehnungsgrund, tragender Rost schon.

Abgase: CO₂-Messung beim Benziner, Rauchmessung beim Diesel. Euro-6-Fahrzeuge sind in der Regel problemlos; ältere Fahrzeuge mit Katalysator-Problemen können hier scheitern.

Mängel und Nachbesichtigung

Werden beim Pickerl Mängel festgestellt, gibt es drei Kategorien: geringfügige Mängel (Pickerl wird erteilt, Mängel werden protokolliert), erhebliche Mängel (Pickerl wird zurückgehalten, Nachbesichtigung innerhalb eines Monats) und gefährliche Mängel (Fahrzeug darf den Prüfplatz nicht mehr im Straßenverkehr verlassen).

Bei erheblichen Mängeln ist eine Nachbesichtigung bei der gleichen oder einer anderen zugelassenen Prüfstelle möglich. Die Nachbesichtigung kostet deutlich weniger als eine vollständige Begutachtung, wenn die Mängel innerhalb der Frist behoben wurden.

Wer sein Fahrzeug selbst wartet, sollte die häufigsten Mangel-Ursachen kennen: abgenutzte Reifen (Profiltiefe unter 1,6 mm), defekte Bremslichter, undichte Bremsflüssigkeitsleitungen, rissige Windschutzscheibe und schlechte Leuchtweite. Diese Punkte lassen sich oft vor dem Pickerl-Termin selbst beheben.

Expertentipp: 2–3 Wochen vor dem Pickerl-Termin einen Vorcheck beim ÖAMTC oder ARBÖ machen – sie bieten günstige Vorbereitungschecks an, die die häufigsten Ablehnungsgründe abdecken. Das spart den Frust einer Nachbesichtigung und oft auch Geld, weil Mängel dann gezielt und günstig behoben werden können.

Kosten und Ablauf des §57a-Pickerls

Die Kosten für die §57a-Begutachtung in Österreich variieren je nach Begutachtungsstelle, Fahrzeugklasse und Region. PKW-Begutachtungen kosten zwischen 40 und 80 Euro, häufig kommen Verwaltungsgebühren und die Plakettenbestellung (ca. 5–8 Euro) dazu. Motorräder sind günstiger (ca. 30–50 Euro), schwere Fahrzeuge teurer.

Berechtigte Begutachtungsstellen in Österreich sind Kfz-Werkstätten mit entsprechender Zulassung sowie ÖAMTC und ARBÖ Stationen. Die Auswahl ist gross – ein Preisvergleich lohnt sich, besonders in Ballungsräumen. Auf oeamtc.at findest du alle autorisierten §57a-Stellen nach PLZ sortiert.

ÖAMTC-Mitglieder profitieren an ÖAMTC-Prüfstellen in der Regel von einem Mitgliederrabatt, ARBÖ-Mitglieder entsprechend bei ARBÖ-Stellen – bei sonst gesetzlich freier Preisgestaltung der Prüfstellen ein Grund mehr, mehrere Anbieter zu vergleichen. Ein kurzer Anruf oder ein Blick auf die jeweilige Website hilft, das günstigste Angebot in der Nähe zu finden, bevor du einen Termin fixierst – gerade bei Motorrädern und Wohnmobilen können sich die Prüfgebühren zwischen den Stellen spürbar unterscheiden.

Der Ablauf: Du bringst das Fahrzeug zur Begutachtungsstelle. Der Prüfunter kontrolliert Beleuchtung, Bremsen, Lenkanlage, Fahrwerk, Abgaswerte, Sicherheitsgurte, Reifen (Profiltiefe, Zustand) und viele weitere Punkte nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Prüfkatalog. Werden keine Mängel gefunden, wird die Begutachtungsplakette ausgestellt und ins Fahrzeugregister eingetragen. Bei kleineren Mängeln gibt es eine Nachfrist – bei schwerwiegenden Mängeln (z.B. defekte Bremsen) muss das Fahrzeug sofort abgestellt werden.

Gut zu wissen: Das Pickerl-Datum steht auf der Begutachtungsplakette an der Windschutzscheibe und im Zulassungsschein. Fährt du mit abgelaufenem Pickerl, riskierst du eine Strafe von bis zu 5.000 Euro – und du bist unter Umständen nicht versichert.

Pickerl-Vorbereitung: So gehst du sicher durch die Begutachtung

Ein abgewiesenes §57a-Pickerl ist ärgerlich und kostet zusätzliche Zeit und Geld. Mit einer kurzen Selbstprüfung im Vorfeld lässt sich das fast immer vermeiden. Die häufigsten Gründe für das Nicht-Bestehen: Beleuchtungsmängel (defekte Blinker oder Rückleuchten), abgelaufene Reifenprofiltiefe (Minimum 1,6 mm) und defekte Scheinwerfer-Einstellung.

Beleuchtungs-Selbstcheck: An einem ruhigen Parkplatz alle Lichter durchprufen – Abblendlicht, Fernlicht, beide Blinker, Standlichter, Rückfahrlicht, Nebelschlussleuchte, Bremslichter (Spiegelkontrolle oder Hilfe einer zweiten Person). Ein defektes Bremslicht ist ein sicherheitsrelevanter Mangel und führt zur sofortigen Ablehnung.

Reifenprüfung: Die Profiltiefe messt du am einfachsten mit einer 1-Euro-Münze: Taucht der goldene Rand komplett ein, ist noch genügend Profil vorhanden. Unter 2 mm Profil wird von Experten ein Reifenwechsel empfohlen – 1,6 mm ist gesetzliches Minimum. Reifenalter beachten: Reifen älter als 8 Jahre sollten auch bei ausreichendem Profil ersetzt werden (Seitenwand-Rissgefahr).

Abgaswerte: Bei älteren Fahrzeugen kann die Abgasuntersuchung problematisch sein. Für eine günstige Vorbereitung: Vor dem Pickerl eine längere Autobahnfahrt, damit der Motor auf Betriebstemperatur kommt und der Katalysator optimal arbeitet. Einen frischen Ölwechsel machen, da Ölverbrauch die Abgaswerte beeinflusst.

Gut zu wissen: Pickerl-Stau vermeiden: Direkt nach dem Sommer und im Oktober/November drängen viele Fahrer zur Begutachtung. Wer sein Pickerl bis Ende September erledigt, kommt schneller dran. Die Begutachtungsplakette bleibt gültig bis zum Monatsende des nächsten Prüfdatums – ein Monat Puffer ist also eingebaut.

Fazit: Das §57a-Pickerl meistern

Das Pickerl ist keine Hürde, sondern eine Sicherheitsprüfung die dich und andere Verkehrsteilnehmer schützt. Ein gepflegtes Fahrzeug mit regelmässig gewarteten Bremsen, Beleuchtung und Reifen besteht die Begutachtung in aller Regel ohne Probleme.

Wer rechtzeitig prüft, bucht und vorbereitet, spart sich den Ärger eines nicht bestandenen Pickerls. Die Vorbereitung dauert mit dem richtigen Wissen nur wenige Stunden – alle wichtigen Schritte dazu findest du weiter oben im Abschnitt „Pickerl-Vorbereitung“.

Das Wichtigste: Lass das Ablaufdatum nie verstreichen. Fahren ohne gültiges Pickerl ist strafbar und kann bei einem Unfall Versicherungsprobleme verursachen. Der Kalender-Eintrag drei Monate vor Ablauf ist die einfachste Massnahme um Probleme zu vermeiden.

Wo kann ich das Pickerl machen?

Begutachtungsstellen für das §57a-Pickerl findest du in ganz Österreich. Die verbreitetsten Optionen: ÖAMTC-Stationen (über 100 in ganz AT, meist Terminbuchung online oder per Telefon), ARBÖ-Stationen (ähnlich verbreitet, oft günstiger), freie Kfz-Werkstätten mit Begutachtigungsberechtigung (liste auf bmk.gv.at) und Händler-Werkstätten grosser Marken.

Preise und Wartezeiten: ÖAMTC und ARBÖ sind meist teurer als freie Werkstätten, bieten aber standardisierte Qualität und oft umfassende Terminverwaltung. Freie Werkstätten können günstiger sein – preis vergleichen lohnt sich bei regelmässiger Begutachtung. Wartezeiten variieren stark: In Peakzeiten (Oktober, März) kann es eine Woche dauern, ausserhalb dieser Zeiten oft am gleichen Tag.

Fahrzeugpapiere mitbringen: Führerschein, Zulassungsschein Teil 1 (der Teil der immer im Fahrzeug ist) und eventüll Prüfdokumente für nachgerüstete Teile (z.B. Nachrüst-Katalysator-Gutachten). Ohne Zulassungsschein keine Begutachtung.

Häufige Mängel beim Pickerl und wie du sie vermeidest

Statistisch gesehen scheitern in Österreich jährlich tausende Fahrzeuge an der §57a-Begutachtung. Die häufigsten Gründe in der Reihenfolge ihrer Häufigkeit: Beleuchtungsdefekte (Blinker, Rücklicht, Scheinwerfer), abgefahrene Reifen (unter 1,6 mm Profiltiefe), rostbedingte Karosserie- oder Unterbodenmängel, abgenutzte Bremsbeläge und defekte Stossdämpfer.

Selbst prüfbar vor dem Termin: Alle Lichter mit einem Helfer oder im Spiegel testen, Reifenprofil mit Profiltiefenmesser oder Münztest kontrollieren, den Unterboden am Hebebühnen-Werkstatttermin überprüfen lassen wenn das Auto älter als 10 Jahre ist. Stossdämpfer-Test am parkenden Auto: Auf jede Ecke drücken – sollte nicht mehr als einmal nachschwingen.

Ein letzter Tipp: Viele Fahrzeugbesitzer in Österreich nutzen die Zeit zwischen dem Reifenwechsel im Frühjahr und dem Pickerl-Termin sinnvoll. Lass bei dieser Gelegenheit Bremsen, Ölstand und Beleuchtung gleich mit prüfen. Wer zweimal im Jahr zur Werkstatt fährt und dabei jeweils einen umfassenden Check macht, vermeidet böse Überraschungen beim Pickerl und spart langfristig Reparaturkosten. Prüf-Apps wie die ÖAMTC App erinnern dich ausserdem rechtzeitig bevor das Pickerl ausläuft.

Organisatorische Fehler beim Pickerl-Termin – und wie du sie vermeidest

✗ Falsch

Den Prüftermin erst kurz vor Ablauf der Begutachtungsplakette buchen und dadurch bei Mängeln keinen Puffer für die Nachbesserung haben.

✓ Richtig

Den Termin einige Wochen vor Fälligkeit vereinbaren und Verschleißteile wie Bremsen, Reifen und Beleuchtung vorab selbst oder in der Werkstatt checken.

✗ Falsch

Kleinere Mängel wie einen abgelaufenen Verbandskasten oder eine defekte Kennzeichenbeleuchtung ignorieren, weil sie „sicher nicht auffallen“.

✓ Richtig

Vor der Überprüfung eine kurze Checkliste durchgehen: Beleuchtung, Verbandskasten, Warndreieck und Profiltiefe – das vermeidet unnötige Nachbegutachtungen.

✗ Falsch

Nach abgelaufenem Pickerl trotzdem weiterfahren, in der Annahme, eine kurze Strecke falle nicht auf.

✓ Richtig

Bei abgelaufener Begutachtungsplakette das Fahrzeug stehen lassen und zeitnah eine Prüfstelle aufsuchen – die Fahrt ohne gültiges Pickerl ist in Österreich strafbar.

Das kfz-teile.at Team

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Häufige Fragen zu §57a Pickerl & Hauptuntersuchung AT

Wie oft muss mein PKW zum Pickerl?

PKW, Motorräder und Roller: Erstbegutachtung 3 Jahre nach Erstzulassung, danach alle 2 Jahre. Gewerbliche Fahrzeuge (Taxi, Mietwagen) jährlich. Eine „EU-Regelung 4+2+2″ existiert nicht – maßgeblich ist §57a KFG Österreich.

Was passiert, wenn ich das Pickerl versäume?

Das Fahrzeug darf nur zur Überprüfungsstelle gefahren werden. Werden mautpflichtige Straßen ohne gültiges Pickerl benutzt, droht eine Verwaltungsstrafe – mehr zu Fristen und Bußgeldern im Ratgeber Pickerl abgelaufen.

Kann ich das Pickerl selbst machen lassen?

Ja. §57a-Begutachtungen führen: ÖAMTC, ARBÖ, sowie autorisierte Kfz-Werkstätten mit §57a-Ermächtigung. Du kannst frei wählen.

Was sind schwere und leichte Mängel?

Schwere Mängel bedeuten sofortige Fahrsperre – das Fahrzeug darf nur zur Reparatur. Leichte Mängel: Behebungsfrist (meist 4 Wochen), danach Nachprüfung kostenlos. Kein Mangel: sofortige Gültigkeit des Pickerls.

Wann muss das Pickerl-Sticker angebracht werden?

Die Begutachtungsplakette (Pickerl) muss gut sichtbar an der Windschutzscheibe (oder Kotflügel bei Motorrädern) angebracht sein. Fehlt sie, kann eine Strafe folgen.

Gibt es eine Gnadenfrist für das Pickerl?

Formal nein. Die Prüffrist ist das exakte Datum. In der Praxis tolerieren Behörden oft wenige Wochen, aber darauf sollte man sich nicht verlassen.

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Prüfe immer die aktuell geltende Fassung auf RIS.bka.gv.at.