Winterreifenpflicht Österreich 2026/27 – Das gilt ab Herbst
Situationsbedingte Winterreifenpflicht – kein fixes Datum
Anders als in Deutschland gibt es in Österreich kein festes Datum für die Winterreifenpflicht. Das österreichische Kraftfahrgesetz (§ 102 Abs. 8a KFG) schreibt vor: Bei winterlichen Fahrverhältnissen müssen Kraftfahrzeuge mit Winterreifen ausgestattet sein. Als Faustregel gilt: Oktober bis April ist die kritische Zeit.
Welche Reifen sind in Österreich erlaubt?
Als Winterreifen zählen in Österreich Reifen mit dem Alpine-Symbol (Schneeflocke auf Berg, auch „3PMSF“ genannt) oder das M+S-Symbol. Seit 1. Jänner 2024 gilt EU-weit: Reifen mit nur M+S-Symbol (ohne 3PMSF) dürfen noch verwendet werden, sind aber nur noch begrenzt verkehrssicher eingestuft. Empfohlen wird der Kauf von Reifen mit 3PMSF-Kennzeichnung.
Strafen bei Verstoß in Österreich
Wer ohne Winterreifen bei winterlichen Verhältnissen erwischt wird, zahlt bis zu 5.000 € Verwaltungsstrafe. Dazu kommt: Versicherungsrechtliche Probleme nach einem Unfall – Teilkasko und Haftpflicht können die Leistung kürzen, wenn der Fahrer grob fahrlässig handelte.
Gilt die Pflicht auch für Motorräder?
Für Motorräder gibt es keine spezielle Winterreifenpflicht in Österreich. Allerdings gilt auch für Zweiräder die allgemeine Pflicht zur situationsangepassten Bereifung. In der Praxis fahren Motorradfahrer bei Glatteis auf eigenes Risiko – es gibt keine speziellen Winterreifen für Motorräder, die der Norm entsprechen.
Häufige Fragen zur Winterreifenpflicht Österreich
Ab wann gilt Winterreifenpflicht in Österreich?
Wie hoch ist die Strafe bei fehlendem Winterreifen in Österreich?
Reicht M+S alleine für die Winterreifenpflicht AT?
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