Winterreifenpflicht Österreich für Fahrzeug – Pflichten, Regeln & richtige Winterreifen

Winterreifenpflicht Österreich 2026

Winterreifenpflicht Österreich 2026

Ab wann, für wen und welche Reifen gelten als Winterreifen – alles zur AT-Winterreifenpflicht 2026.

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Ab
1. November
5.000€
max. Strafe
3PMSF
empfohlenes Symbol

Winterreifenpflicht Österreich 2026: Situative Pflicht ab winterlichen Bedingungen, Strafe bis 5.000 €, 3PMSF-Symbol empfohlen. Alles zur AT-Regelung kompakt erklärt.

ZeitraumSituativ – ÖAMTC empfiehlt ab 7 °C Außentemperatur.
Kennzeichnung3PMSF-Symbol (Schneeflocke) – empfohlen. M+S läuft aus.
StrafeBis zu 5.000 € bei winterlichen Bedingungen ohne Winterreifen.
SchneekettenAuf bestimmten AT-Strecken ganzjährig oder saisonal Pflicht.
Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Rechtsanwalt oder die Bezirkshauptmannschaft. Prüfe die aktuelle Fassung auf RIS.bka.gv.at.

Was besagt die Winterreifenpflicht in Österreich?

Die Winterreifenpflicht in Österreich ist in §102 Abs. 8a StVO geregelt. Sie gilt situativ – also dann, wenn die Fahrbahn durch Schnee, Eis, Schneematsch oder gefrierenden Regen tatsächlich winterliche Bedingungen aufweist. Es gibt in Österreich keinen gesetzlich festgelegten Pflichttermin, anders als in Teilen Deutschlands.

Betroffen sind Fahrzeuge der Klassen M1 (PKW) und N1 (leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t). Diese müssen bei winterlichen Bedingungen auf allen Achsen mit Winterreifen ausgestattet sein. Für schwerere Nutzfahrzeuge (Klasse N2, N3) gelten eigene Regelungen.

Die Praxis: Wer in Österreich von Oktober bis April unterwegs ist, sollte auf Winterreifen fahren. Die Alpen-Topografie und das österreichische Klima machen winterliche Verhältnisse von Herbst bis Frühling zur Realität – oft früher und länger als im flachen Mitteleuropa.

Welche Reifen gelten als Winterreifen?

Nicht jeder Reifen, der als „Winterreifen“ verkauft wird, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen in Österreich. Entscheidend ist die Kennzeichnung:

Symbol Bedeutung AT-Anerkennung 2026/27
3PMSF (Schneeflocke) Three Peak Mountain Snow Flake – geprüfte Wintereigenschaften nach UN-R117 ✅ Ja – volle Anerkennung, empfohlen
M+S Mud & Snow – ältere Kennzeichnung ohne standardisierten Test ⚠️ Ja (Übergangsfrist), ab 2027/28 eingeschränkt
M+S + 3PMSF Kombikennzeichnung – aktueller Standard ✅ Ja – volle Anerkennung
Nur Sommer-Kennzeichnung Kein Winterreifen ❌ Nein – nicht zulässig bei Winterbedingungen
Merke: Das 3PMSF-Symbol ist NICHT dasselbe wie das M+S-Symbol. M+S ist eine Selbstdeklaration der Hersteller – kein standardisierter Wintertest. Das 3PMSF bestätigt einen genormten Prüfungsdurchgang. Seit 2024 müssen neu produzierte Reifen, die als Winterreifen gelten wollen, das 3PMSF-Symbol tragen. Bestehende M+S-Reifen ohne Schneeflocke sind noch bis Ende 2026 voll anerkannt.

Wann gilt die Pflicht – und ab wann solltest du wechseln?

Gesetzlich: Sobald winterliche Fahrbahnverhältnisse vorliegen. Die Frage „War die Straße wirklich winterlich?“ ist im Nachhinein schwer zu beweisen – Polizeikontrollen oder Unfallhergang können dazu herangezogen werden.

Empfehlung des ÖAMTC: Spätestens wenn die Außentemperaturen dauerhaft unter 7 °C fallen, auf Winterreifen wechseln. Sommerreifen werden unter dieser Schwelle hart und verlieren Grip, selbst auf trockenem Asphalt. Die sichere Risikozeit in Österreich: Oktober bis April – in Hochlagen noch länger.

Praktischer Tipp: Wechsel im September/Oktober buchen, bevor die Werkstätten überlastet sind. Wer bis November wartet, wartet oft wochenlang auf einen Termin.

Strafen bei Verstoß gegen die Winterreifenpflicht

Wer bei winterlichen Fahrbedingungen ohne geeignete Reifen fährt und dabei eine Gefährdung des Verkehrs verursacht, riskiert eine Verwaltungsstrafe bis zu 5.000 Euro. Zusätzlich:

  • Die Polizei kann die Weiterfahrt untersagen
  • Im Schadensfall kann die KFZ-Versicherung die Leistung kürzen, wenn fehlende Winterbereifung unfallkausal war
  • Bei groben Verstößen mit Personenschaden kann auch strafrechtliche Fahrlässigkeit geprüft werden

Wichtig: Die Strafe greift nur bei nachgewiesener Gefährdung des Verkehrs. Wer auf Sommerreifen bei Schneefall fährt und dabei niemanden gefährdet, kann nicht automatisch gestraft werden. In der Praxis ist aber der Nachweis schnell erbracht – jeder Auffahrunfall bei winterlichen Bedingungen auf Sommerreifen reicht.

KFZ-Expertentipp: Prüfe deine Winterreifen vor dem ersten Einsatz auf Profiltiefe und Alter. Das Herstellungsdatum steht als DOT-Code auf der Reifenflanke – die letzten vier Ziffern geben Woche und Jahr an (z.B. 3818 = Woche 38, Jahr 2018). Reifen älter als 6–8 Jahre sollten auch bei ausreichend Profil ersetzt werden – die Gummimischung erhärtet und verliert Wintertauglichkeit.

Schneekettenpflicht auf bestimmten AT-Strecken

Auf einigen österreichischen Bergstraßen und Pässen gilt eine Schneekettenpflicht – selbst wenn Winterreifen montiert sind. Diese Strecken sind mit dem Verkehrszeichen „Schneeketten“ beschildert. Betroffen sind vor allem Gebirgspässe in Tirol, Vorarlberg, Salzburg und der Steiermark.

Wichtig: Schneeketten müssen bei entsprechend beschilderten Strecken mitgeführt werden, auch wenn aktuell keine Sperrsituation besteht. Der ÖAMTC bietet auf seiner Website aktuelle Streckeninformationen und Schneeketten-Tipps für Österreich.

Besonderheiten: Motorräder, Anhänger, Elektrofahrzeuge

  • Motorräder: Einspurige Fahrzeuge sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen. In der Praxis nicht fahrtauglich bei Schnee/Eis.
  • Anhänger: Nicht von der Winterreifenpflicht erfasst, aber aus Fahrdynamikgründen empfohlen.
  • Elektrofahrzeuge: Unterliegen derselben Winterreifenpflicht wie Verbrenner. Winterreifen sind bei E-Autos besonders wichtig, da das Fahrzeuggewicht durch den Akku höher ist.
  • Auslandsfahrten: In anderen EU-Ländern gelten eigene Regelungen – z.B. Deutschland mit situativer Pflicht, aber anderen Strafen. Vor Reiseantritt informieren.

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Häufige Fragen zur Winterreifenpflicht Österreich

Gilt die Winterreifenpflicht in Österreich ab einem bestimmten Datum?

Nein. Die österreichische Winterreifenpflicht gilt situativ – sobald winterliche Fahrbedingungen herrschen. Kein fixes Datum wie z.B. der 1. November ist gesetzlich vorgeschrieben. Der ÖAMTC empfiehlt dennoch, ab 7 °C Außentemperatur auf Winterreifen zu wechseln.

Was ist der Unterschied zwischen M+S und 3PMSF?

M+S ist eine Selbstdeklaration der Hersteller ohne standardisierten Wintertest – seit 2024 für neue Reifen nicht mehr ausreichend für die Winterreifenpflicht. 3PMSF (Schneeflocke im Berg) bestätigt einen genormten Prüfungsdurchgang nach UN-R117. Ab 2027/28 werden nur noch 3PMSF-Reifen voll anerkannt.

Wie hoch ist die Strafe für Fahren ohne Winterreifen in Österreich?

Bei nachgewiesener Verkehrsgefährdung durch fehlende Winterbereifung droht eine Verwaltungsstrafe bis zu 5.000 Euro. Zusätzlich kann die KFZ-Versicherung im Schadensfall die Leistung kürzen, wenn fehlende Winterreifen unfallkausal waren.

Müssen Elektroautos auch Winterreifen haben?

Ja. Elektrofahrzeuge unterliegen der gleichen Winterreifenpflicht wie Verbrenner. Aufgrund des höheren Fahrzeuggewichts durch den Akku sind Winterreifen bei E-Autos besonders wichtig für Bremswege und Kurvenverhalten.

Sind M+S-Reifen ohne Schneeflocke noch erlaubt?

Für die Saison 2026/2027 noch ja – ältere M+S-Reifen ohne 3PMSF-Symbol erfüllen formal die österreichische Winterreifenpflicht. Ab 2027/2028 ändert sich das. Wer heuer neue Winterreifen kauft, sollte ausschließlich Modelle mit 3PMSF-Symbol wählen.