Bußgeldkatalog Österreich: Was droht dir?

Strafen, Regelungen und Tipps für Autofahrer in Österreich auf einen Blick.

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Bußgeldkatalog Österreich: Was droht dir?: Der Bußgeldkatalog Österreich regelt Strafen für Verkehrsverstöße wie Tempoüberschreitungen, Handynutzung oder Rotlichtverstöße. Dieser Ratgeber zeigt dir, welche Bußgelder in Österreich gelten, wie das Strafverfahren abläuft und wie du typische Fehler vermeidest.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Was: Der Bußgeldkatalog Österreich listet die gesetzlich festgelegten Geldstrafen für Verkehrsverstöße auf öffentlichen Straßen in Österreich – geregelt im Kraftfahrgesetz (KFG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO).
  • Kompatibilität: Gilt für alle Fahrzeugtypen: PKW, Motorrad, LKW, Roller, Quad – sowohl für in- als auch ausländische Lenker auf österreichischen Straßen.
  • Schwierigkeit: Einfach
  • Zeit: Keine Montage nötig – Lesen und Verstehen: ca. 10 Minuten

Bußgeldkatalog Österreich: Die wichtigsten Strafen im Überblick

In Österreich drohen bei… In Österreich drohen bei Tempoüberschreitungen, Handynutzung am Steuer oder Rotlichtverstößen empfindliche Geldstrafen. Die Höhe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und ist in der StVO sowie im KFG geregelt.

Wer in Österreich mit dem Auto unterwegs ist, sollte die wichtigsten Bußgelder kennen – denn Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Erfahrungsgemäß sind Tempoüberschreitungen der häufigste Grund für eine Strafverfügung. Schon wenige km/h zu viel können teuer werden.

Hier ein Überblick über typische Vergehen und die jeweiligen Strafrahmen gemäß österreichischer StVO:

Verstoß Strafrahmen (Mindest- bis Höchststrafe)
Tempoüberschreitung bis 10 km/h (Ortsgebiet) bis zu 42 Euro
Tempoüberschreitung 11–20 km/h bis zu 70 Euro
Tempoüberschreitung 21–30 km/h bis zu 150 Euro
Tempoüberschreitung über 30 km/h bis zu 2.180 Euro
Handynutzung am Steuer bis zu 100 Euro (Organmandat)
Rotlichtverstoß 70 bis 2.180 Euro
Nichtanlegen des Sicherheitsgurts bis zu 2.180 Euro
Fahren ohne Pickerl (§57a) bis zu 5.000 Euro
Fehlende Winterreifen (bei Pflicht) bis zu 5.000 Euro

Wichtig: In Österreich gibt es zwei Arten von Strafen – das Organmandat (sofortige Zahlung an den Beamten) und die Strafverfügung (schriftlicher Bescheid). Beim Organmandat hast du kein Einspruchsrecht, bei der Strafverfügung schon. In der Praxis werden schwere Verstöße fast immer per Strafverfügung abgewickelt.

Laut ÖAMTC sind Geschwindigkeitsüberschreitungen und die Missachtung von Überholverboten die häufigsten Ursachen für Führerscheinentzug in Österreich. Ab bestimmten Schwellenwerten – etwa 40 km/h zu schnell im Ortsgebiet oder 50 km/h außerorts – droht zusätzlich ein vorläufiger Führerscheinentzug an Ort und Stelle.

Gut zu wissen: In Österreich kann die Bezirksverwaltungsbehörde bei schweren Verstößen neben dem Bußgeld auch den Führerschein vorläufig entziehen – das passiert direkt vor Ort durch die Polizei.

KFZ-Expertentipp: Wer eine Strafverfügung erhält und den Verstoß ernsthaft anzweifelt, sollte innerhalb der Vier-Wochen-Frist schriftlich Einspruch erheben und dabei konkrete Argumente nennen – zum Beispiel einen möglichen Messfehler oder fehlende Beschilderung. Ein pauschaler Einspruch ohne Begründung bringt in der Praxis wenig und verlängert nur das Verfahren. Bei Strafen über 500 Euro lohnt sich die Beratung durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt.

Tempoüberschreitung und Radarstrafe: So läuft das Verfahren ab

Bei einer Radarstrafe in… Bei einer Radarstrafe in Österreich erhältst du entweder eine Anonymverfügung oder eine Strafverfügung per Post. Du hast das Recht, Einspruch zu erheben – die Frist beträgt vier Wochen ab Zustellung des Bescheids.

Kaum etwas ärgert Autofahrer mehr als ein Radarfoto im Briefkasten. Erfahrungsgemäß wissen viele nicht, was nach einer Messung genau passiert – und welche Rechte sie dabei haben. In Österreich läuft das so ab:

Zuerst prüft die Behörde, wer das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt gelenkt hat. Ist der Halter bekannt, bekommt er eine Lenkerauskunft zugeschickt – er muss angeben, wer gefahren ist. Verweigert er die Auskunft, droht eine eigene Verwaltungsstrafe. Steht der Lenker fest, folgt die Anonymverfügung (bei geringen Beträgen) oder die Strafverfügung.

Gegen eine Strafverfügung kannst du innerhalb von vier Wochen schriftlich Einspruch erheben. Das Verfahren wird dann neu aufgerollt – du hast die Möglichkeit, Beweise vorzulegen oder einen Rechtsanwalt beizuziehen. In der Praxis lohnt sich ein Einspruch vor allem dann, wenn du die Messung anzweifelst oder ein technischer Fehler vorliegen könnte.

Was viele nicht wissen: Ausländische Lenker aus EU-Staaten sind in Österreich seit der Einführung der grenzüberschreitenden Vollstreckung von Bußgeldern nicht mehr automatisch sicher. Österreich kann Strafen über entsprechende EU-Amtshilfe auch im Ausland eintreiben – das betrifft auch österreichische Lenker, die im EU-Ausland geblitzt werden.

Kleiner Tipp: Zahle eine Anonymverfügung innerhalb der gesetzten Frist, wenn du den Verstoß nicht bestreiten kannst. Dann ist die Sache erledigt, ohne dass ein förmliches Verfahren eingeleitet wird. Das spart Zeit und oft auch Nerven.

Gut zu wissen: Die Einspruchsfrist bei einer Strafverfügung beträgt in Österreich vier Wochen ab Zustellung. Wer diese Frist versäumt, kann keine Rechtsmittel mehr einlegen – der Bescheid wird rechtskräftig.

Handynutzung, Gurt und Alkohol: Unterschätzte Bußgelder in Österreich

Handynutzung am Steuer, fehlender… Handynutzung am Steuer, fehlender Sicherheitsgurt und Alkohol am Steuer gehören in Österreich zu den häufigsten Vergehen. Die Strafen sind empfindlich – bei Alkohol drohen neben dem Bußgeld auch Führerscheinentzug und Nachschulung.

Viele Autofahrer unterschätzen, wie teuer scheinbar kleine Vergehen werden können. Handynutzung am Steuer etwa wird in Österreich mit einem Organmandat von bis zu 100 Euro geahndet – klingt überschaubar, kann aber bei Unfallfolge zur zivilrechtlichen Haftung führen. In der Praxis sehen Polizisten auch die Nutzung von Freisprechanlagen ohne Halterung kritisch, wenn das Gerät in der Hand gehalten wird.

Beim Sicherheitsgurt ist es ähnlich: Der Strafrahmen reicht bis zu 2.180 Euro, auch wenn in der Praxis meist niedrigere Beträge verhängt werden. Für Kinder gelten besondere Vorschriften – ein fehlendes oder falsch verwendetes Kindersicherungssystem kann ebenfalls teuer werden und zieht bei Kontrollen sofortige Beanstandung nach sich.

Besonders ernst nimmt Österreich Alkohol am Steuer. Die Grenzwerte:

  • Ab 0,5 Promille: Verwaltungsstrafe (ab 300 Euro aufwärts), möglicher Führerscheinentzug
  • Ab 0,8 Promille: Führerscheinentzug mindestens einen Monat, Nachschulung Pflicht
  • Ab 1,2 Promille oder Verweigerung des Alkotests: Führerscheinentzug mindestens sechs Monate, Mehrphasenausbildung, Einbau eines Alkohol-Interlocks möglich

Laut KFZ-Experten ist die Dunkelziffer bei Alkohol am Steuer nach wie vor hoch – besonders auf Nebenstraßen und in ländlichen Gebieten. Der ÖAMTC weist regelmäßig darauf hin, dass bereits ab 0,5 Promille die Reaktionszeit messbar beeinträchtigt ist. Wer also auch nur ein Glas Wein getrunken hat, sollte das Fahrzeug stehenlassen.

Gut zu wissen: Bei Alkohol am Steuer ab 0,8 Promille ist in Österreich eine Nachschulung (Mehrphasenausbildung) Pflicht – ohne diese bekommst du den Führerschein nicht zurück, egal wie lange der Entzug dauert.

KFZ-Expertentipp: Wer in Österreich regelmäßig mit dem Fahrzeug unterwegs ist, sollte das Pickerl (§57a-Begutachtung) immer im Blick behalten. Ein abgelaufenes Pickerl ist nicht nur ein Bußgeldrisiko von bis zu 5.000 Euro, sondern kann auch versicherungsrechtliche Folgen haben – im Schadensfall kann die Versicherung die Leistung kürzen. Trage den Ablauftermin in deinen Kalender ein und plane die Begutachtung rechtzeitig.

Falschparken & Parkscheibe: Bußgelder in Österreich

Auch beim Parken drohen… Auch beim Parken drohen in Österreich Bußgelder: Eine vergessene oder falsch eingestellte Parkscheibe, das Überziehen der Kurzparkzone oder eine nicht bezahlte Parkometerabgabe führen schnell zur Organstrafverfügung.

Nicht nur Tempoüberschreitung oder Handynutzung kosten Geld – auch beim Parken lauern in Österreich typische Fallen. Erfahrungsgemäß trifft es viele Autofahrer nicht wegen bewusster Regelverstöße, sondern wegen kleiner Unachtsamkeiten: die Parkscheibe im Handschuhfach vergessen, die Ankunftszeit falsch eingestellt oder schlicht übersehen, dass eine Kurzparkzone gilt.

In Kurzparkzonen – vor allem in Städten wie Wien, Graz oder Salzburg – muss die Ankunftszeit gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe mit der Parkscheibe dokumentiert werden. Fehlt die Parkscheibe, ist sie falsch eingestellt oder wird die erlaubte Höchstparkdauer überschritten, gilt das als Verwaltungsübertretung nach der jeweiligen Landes- bzw. Gemeindeverordnung. Die Kontrolle erfolgt durch die Parkraumüberwachung, umgangssprachlich oft „Parksheriff“ genannt.

In Wien ist zusätzlich die Parkometerabgabe zu beachten – eine kostenpflichtige Kurzparkzone, die per Parkschein, Handy-Parken-App oder Parkautomat bezahlt wird. Wird die Abgabe nicht entrichtet, stellt das Kontrollorgan eine Organstrafverfügung aus, umgangssprachlich der „Strafzettel“. Die Höhe der Organstrafverfügung ist je nach Bundesland und konkretem Delikt gestaffelt; wird das Organmandat nicht innerhalb der gesetzten Frist bezahlt, kann daraus eine reguläre Anzeige mit höherem Strafrahmen werden.

Auch Falschparken in zweiter Spur, auf Gehsteigen, auf Behindertenparkplätzen oder im Bereich von Rettungsgassen und Feuerwehrzufahrten wird in Österreich konsequent geahndet – hier drohen deutlich höhere Strafen als bei einer einfachen Kurzparkzonen-Überschreitung, weil zusätzlich die Verkehrssicherheit gefährdet wird.

Gut zu wissen: Die Parkometerabgabe ist eine kommunale Abgabe – die Regeln unterscheiden sich daher von Bundesland zu Bundesland und teils sogar von Gemeinde zu Gemeinde. Informiere dich vor Fahrtantritt in einer fremden Stadt am besten kurz über die dort geltende Kurzparkzonen-Regelung.

Bußgeld nicht bezahlt: Was passiert in Österreich?

Wer ein rechtskräftiges Bußgeld… Wer ein rechtskräftiges Bußgeld in Österreich nicht bezahlt, riskiert Zwangsvollstreckung, Ersatzfreiheitsstrafe oder Pfändung. Bei ausländischen Lenkern greift die EU-weite Amtshilfe zur Vollstreckung von Verwaltungsstrafen.

Ignorieren ist keine Lösung – das ist die wichtigste Botschaft, wenn es um unbezahlte Bußgelder in Österreich geht. Erfahrungsgemäß glauben viele, dass eine Strafe einfach verjährt, wenn man sie lange genug liegen lässt. Das ist ein gefährlicher Irrtum.

Nach Rechtskraft der Strafverfügung – also wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist oder du den Einspruch verloren hast – beginnt die Vollstreckung. Die Behörde kann:

  • Mahnungen aussprechen und Verfahrenskosten aufschlagen
  • Zwangsvollstreckung einleiten (Pfändung von Konto oder Lohn)
  • Eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängen, wenn du zahlungsunfähig bist

Die Verjährungsfrist für Verwaltungsstrafen in Österreich beträgt drei Jahre ab Rechtskraft – erst dann erlischt die Vollstreckbarkeit. Bis dahin kann die Behörde jederzeit aktiv werden.

Für ausländische Lenker aus EU-Staaten gilt: Österreich kann Bußgelder über die EU-Amtshilferichtlinie (Richtlinie 2010/64/EU und CBE-Richtlinie) im Heimatland vollstrecken lassen. Das betrifft Beträge ab 70 Euro. Wer also glaubt, nach der Heimreise sei die Sache erledigt, irrt sich – die Strafe kann auch in Deutschland, der Schweiz (über bilaterale Abkommen) oder anderen Nachbarstaaten eingetrieben werden.

Was tun, wenn du die Strafe nicht auf einmal zahlen kannst? In Österreich ist es möglich, bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eine Ratenzahlung oder Stundung zu beantragen. Das klappt in der Praxis oft unkompliziert, wenn du nachweislich zahlungsunfähig bist und einen entsprechenden Antrag stellst.

Gut zu wissen: Die Verjährungsfrist für die Vollstreckung rechtskräftiger Verwaltungsstrafen in Österreich beträgt drei Jahre. Innerhalb dieser Zeit kann die Behörde jederzeit Zwangsvollstreckung einleiten.

✗ Falsch

Strafverfügung ignorieren und auf Verjährung hoffen

✓ Richtig

Reagiere innerhalb der Vier-Wochen-Frist: Entweder bezahlen oder schriftlich Einspruch erheben. Nach Ablauf der Frist wird die Strafe rechtskräftig und kann vollstreckt werden – auch über Ländergrenzen hinweg.

✗ Falsch

Bei Radarstrafe die Lenkerauskunft verweigern

✓ Richtig

Als Fahrzeughalter bist du in Österreich verpflichtet, die Lenkerauskunft zu erteilen. Verweigerung wird als eigene Verwaltungsübertretung bestraft – oft mit einer höheren Strafe als der ursprüngliche Verstoß.

✗ Falsch

Glauben, dass ausländische Kennzeichen vor österreichischen Bußgeldern schützen

✓ Richtig

Über die EU-Amtshilfe können österreichische Behörden Bußgelder ab 70 Euro auch im EU-Ausland vollstrecken lassen. Das gilt für alle EU-Bürger – Unwissenheit schützt hier nicht.

✗ Falsch

Organmandat ablehnen und auf ein günstigeres Ergebnis hoffen

✓ Richtig

Beim Organmandat hast du kein Einspruchsrecht, aber die Strafe ist meist niedriger als bei einem förmlichen Verfahren. Lehnst du ab, kann die Behörde eine Strafverfügung mit höherem Betrag ausstellen.

✗ Falsch

Nach einem Glas Alkohol noch schnell heimfahren, weil die Strecke kurz ist

✓ Richtig

In Österreich gilt ab 0,5 Promille eine Verwaltungsstrafe – die Streckenlänge spielt keine Rolle. Schon bei einer kurzen Fahrt riskierst du Führerscheinentzug, Nachschulung und hohe Geldstrafen.

Weitere Informationen: Verkehrsrecht in Österreich – Informationen des ÖAMTC

Häufige Fragen zu bußgeldkatalog österreich

Wie hoch ist das Bußgeld für Tempoüberschreitung in Österreich im Ortsgebiet?

Im Ortsgebiet (Limit 50 km/h) gilt in Österreich: Bis 10 km/h zu schnell sind es bis zu 42 Euro, bei 11–20 km/h bis zu 70 Euro, bei 21–30 km/h bis zu 150 Euro. Ab 30 km/h Überschreitung steigt der Strafrahmen auf bis zu 2.180 Euro – und ab 40 km/h kann der Führerschein vorläufig an Ort und Stelle abgenommen werden.

Wie lange habe ich Zeit, ein Bußgeld in Österreich zu bezahlen oder Einspruch zu erheben?

Bei einer Strafverfügung beträgt die Einspruchsfrist in Österreich vier Wochen ab Zustellung. Innerhalb dieser Frist kannst du entweder bezahlen oder schriftlich Einspruch bei der ausstellenden Behörde erheben. Versäumst du die Frist, wird die Strafe rechtskräftig und kann vollstreckt werden.

Was passiert, wenn ich als Ausländer in Österreich geblitzt werde?

Ausländische Lenker aus EU-Staaten erhalten die Strafverfügung per Post an ihre Heimatadresse. Über die EU-Amtshilfe können österreichische Behörden Bußgelder ab 70 Euro auch im Heimatland vollstrecken lassen. Eine Ignorierung der Strafe ist daher keine sichere Option – das Bußgeld kann auch im Ausland eingetrieben werden. Mehr zum Vorgehen bei Unfall oder Panne im Ausland liest du in unserem Ratgeber zu Autopanne und Unfall im Ausland.

Ab wann droht in Österreich Führerscheinentzug wegen Alkohol?

In Österreich droht ab 0,5 Promille eine Verwaltungsstrafe. Ab 0,8 Promille wird der Führerschein für mindestens einen Monat entzogen und eine Nachschulung ist Pflicht. Ab 1,2 Promille oder bei Verweigerung des Alkotests beträgt die Mindestdauer des Entzugs sechs Monate – verbunden mit einer Mehrphasenausbildung. Welche Führerscheinklassen es in Österreich gibt und was für den Wiedererwerb nötig ist, erfährst du in unserem Ratgeber zu den Führerscheinklassen in Österreich.

Was kostet eine vergessene oder falsch eingestellte Parkscheibe in Österreich?

Eine vergessene, fehlende oder falsch eingestellte Parkscheibe in einer Kurzparkzone wird meist mit einer Organstrafverfügung geahndet. Die genaue Höhe ist je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich geregelt. In Wien kommt zusätzlich die Parkometerabgabe für kostenpflichtige Kurzparkzonen dazu. Details zu weiteren Verkehrsverstößen findest du in unserem Ratgeber Recht & Gesetze.

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Rechtsanwalt, die Bezirkshauptmannschaft oder die zuständige Behörde. Gesetze und Verordnungen können sich ändern – prüfe immer die aktuell geltende Fassung auf RIS.bka.gv.at.

Fazit

Der Bußgeldkatalog Österreich ist kein starres Regelwerk, sondern ein System mit Ermessensspielräumen – je nach Schwere des Verstoßes, Vorstrafen und Verhalten gegenüber den Behörden. Wer die wichtigsten Strafrahmen kennt, vermeidet böse Überraschungen und kann im Ernstfall richtig reagieren. Besonders wichtig: Fristen einhalten, Lenkerauskunft erteilen und bei ernsthaften Zweifeln an der Messung rechtzeitig Einspruch erheben. Halte außerdem dein Pickerl und deine Winterreifen immer im Griff, und vergiss auch beim Parken nicht auf die Parkscheibe – das sind in der Praxis häufig übersehene Bußgeldquellen. Hast du konkrete Fragen zu einem Strafbescheid? Wende dich an den ÖAMTC oder einen österreichischen Verkehrsrechtsanwalt – die kennen die lokalen Gepflogenheiten und können dir gezielt helfen.

🚗 Das kfz-teile.at Team | KI-unterstützt erstellte KFZ-Informationen für Österreich – praxisnah, quellengestützt, aktuell.