Ersatzmaut – Definition & Bedeutung in Österreich
Was ist die Ersatzmaut?
In Österreich ist die Benützung von Autobahnen und Schnellstraßen mautpflichtig. Wer ohne gültige Vignette oder ohne bezahlte Streckenmaut erwischt wird, muss eine Ersatzmaut zahlen. Sie wird von ASFINAG-Kontrollorganen eingehoben oder nach einer Kamera-Erfassung per Post vorgeschrieben und beträgt laut ASFINAG 200 Euro für Pkw und leichte Wohnmobile, 100 Euro für Motorräder. Wer nicht zahlt, riskiert eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde und ein Verwaltungsstrafverfahren mit einer Strafe bis zu 3.000 Euro.
Ersatzmaut in der Praxis – Das solltest du wissen
Besonders auf viel befahrenen Routen wie der A1 oder A2 wird die Vignettenpflicht regelmäßig kontrolliert. Auch ausländische Fahrzeuge sind in Österreich mautpflichtig – Unwissenheit schützt nicht vor der Ersatzmaut. Kleiner Tipp: Kaufe die Vignette rechtzeitig und prüfe das Ablaufdatum. Ab 2027 gibt es sie nur noch digital, verknüpft mit dem Kennzeichen. Mehr rund ums Fahren auf österreichischen Straßen findest du in unserem KFZ-Ratgeber.
Weitere Informationen: KFZ-Ratgeber
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