Handy am Steuer: Strafen & Ausnahmen in Österreich
Was §102 KFG erlaubt, was verboten ist und mit welcher Strafe du in Österreich rechnen musst.
Handy am Steuer ist in Österreich laut §102 KFG grundsätzlich verboten. Wir zeigen dir Strafen, erlaubte Ausnahmen und wie du dich rechtssicher verhältst.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Was: Rechtslage zur Handynutzung am Steuer in Österreich nach §102 Abs. 3 KFG.
- Kompatibilität: Gilt für Lenker:innen aller Kraftfahrzeuge – seit einer Novelle in ähnlicher Form auch für Radfahrer:innen.
- Schwierigkeit: Einfach zu vermeiden – eine Freisprecheinrichtung oder Handyhalterung reicht meist aus.
- Zeit: Relevant, sobald der Motor läuft – auch im Stau oder an der Ampel.
Was sagt §102 KFG zur Handynutzung am Steuer?
§102 Abs. 3 KFG verbietet das Telefonieren mit einem in der Hand gehaltenen Gerät während der Fahrt. Erlaubt ist nur eine Nutzung, bei der das Handy nicht gehalten werden muss – etwa über Freisprecheinrichtung oder Halterung.
Konkret untersagt das Kraftfahrgesetz die Verwendung eines Mobiltelefons, wenn du es dafür in der Hand halten musst. Das betrifft nicht nur Telefonate, sondern auch das Schreiben von Nachrichten, das Bedienen von Apps oder das Aufnehmen von Fotos während der Fahrt. Entscheidend ist dabei nicht, ob sich das Fahrzeug gerade bewegt, sondern ob der Motor läuft. Wer bei Rotlicht oder im Stau mit laufendem Motor zum Handy greift, verstößt damit ebenso gegen die Regelung wie bei voller Fahrt.
Die Bestimmung gilt unabhängig vom Fahrzeugtyp – sie betrifft Pkw-Lenker:innen genauso wie Motorrad- und Lkw-Fahrer:innen. Seit einer Novelle gilt ein vergleichbares Verbot mit angepassten Sätzen auch für Radfahrer:innen, was zeigt, dass der Gesetzgeber Ablenkung im Straßenverkehr generell strenger sieht als noch vor einigen Jahren.
Gut zu wissen: Entscheidend ist nicht die Fahrtätigkeit selbst, sondern der laufende Motor. Auch im Stillstand mit eingeschaltetem Motor gilt das Handyverbot am Steuer.
Welche Strafen drohen bei Handy am Steuer?
Bei einer Kontrolle ist meist eine Organstrafverfügung fällig. Wird die Übertretung angezeigt statt sofort mit Organmandat bestraft, kann die Bezirkshauptmannschaft im Verwaltungsstrafverfahren ein deutlich höheres Bußgeld verhängen.
In der Praxis läuft eine Kontrolle meist über eine Organstrafverfügung ab – ein Vor-Ort-Bußgeld, das die Polizei direkt einheben kann. Wie hoch der aktuelle Tarif exakt ausfällt, kann sich ändern; die genauen, aktuell gültigen Beträge findest du immer im Rechtsinformationssystem des Bundes. Zahlst du die Organstrafverfügung nicht vor Ort oder wird der Vorfall angezeigt, etwa weil gleichzeitig ein Unfall passiert ist, entscheidet die Bezirkshauptmannschaft über die Höhe der Verwaltungsstrafe – und die kann spürbar höher ausfallen als das Organmandat.
Besonders unangenehm wird es, wenn die Handynutzung eine Unfallursache war. In diesem Fall spielt die Ablenkung durch das Telefon regelmäßig auch bei der Frage nach einem Mitverschulden gegenüber der Kfz-Versicherung eine Rolle – was im Schadensfall teurer werden kann als die eigentliche Verwaltungsstrafe.
KFZ-Expertentipp: Erfahrene Verkehrsjuristen weisen darauf hin, dass schon das bloße Halten des Telefons am Ohr ohne aktives Telefonat als Verwendung gilt. Wer sein Handy während der Fahrt überhaupt nicht in die Hand nehmen will, ist mit einer fix montierten Halterung und Freisprecheinrichtung am sichersten unterwegs.
Wann ist die Handynutzung erlaubt? Die wichtigsten Ausnahmen
Erlaubt ist die Nutzung ohne Halten des Geräts. Freisprecheinrichtung, fix montierte Halterung mit Sprachsteuerung sowie die Bedienung bei stehendem Fahrzeug mit abgestelltem Motor sind zulässig.
Die Rechtslage unterscheidet klar zwischen „Verwenden“ und „bloßem Besitz“ des Mobiltelefons. Nutzt du eine Freisprecheinrichtung oder eine am Armaturenbrett montierte Halterung, ohne das Gerät während der Fahrt in die Hand zu nehmen, ist das erlaubt. Auch die Nutzung als Navigationsgerät ist zulässig, solange du es nicht während der Fahrt bedienst, sondern das Ziel vor Fahrtantritt eingibst oder Sprachsteuerung nutzt.
Vollständig erlaubt ist die Handynutzung außerdem, wenn das Fahrzeug steht und der Motor tatsächlich abgestellt ist – etwa beim Warten in der zweiten Reihe mit ausgeschaltetem Motor. Auch das Absetzen eines Notrufs in einer echten Gefahrensituation wird in der Praxis anders bewertet als die alltägliche Handynutzung, ersetzt aber keine generelle Erlaubnis zum Telefonieren während der Fahrt.
Gut zu wissen: Eine Halterung allein macht die Nutzung nicht automatisch legal – entscheidend ist, dass du das Gerät während der Fahrt nicht mehr in die Hand nimmst.
Was zählt als verbotene Nutzung – und was nicht?
Jedes Halten des Geräts während der Fahrt zählt als Verwendung. Das gilt für Telefonate genauso wie für Nachrichten, Navigation per Hand oder das Herausnehmen des Handys aus dem Getränkehalter.
In der Praxis sorgen vor allem Grenzfälle für Unsicherheit. Kurz aufs Display schauen, während das Handy in der Halterung steckt, ist erlaubt – das Gerät dafür aus der Halterung nehmen, ist es nicht. Auch das kurze Wegdrücken eines Anrufs mit der Hand während der Fahrt gilt bereits als unzulässige Verwendung, weil das Handy dafür gehalten werden muss.
| Situation | Rechtlich zulässig? |
|---|---|
| Telefonieren über Freisprecheinrichtung, Handy bleibt in Halterung | Ja |
| Handy während der Fahrt in die Hand nehmen und telefonieren | Nein |
| Navigation per Sprachsteuerung, Handy fix montiert | Ja |
| Nachricht tippen bei Rotlicht, Motor läuft | Nein |
| Handy bedienen bei stehendem Fahrzeug, Motor aus | Ja |
Für die sichere Handynutzung im Auto empfiehlt sich eine fix montierte Halterung mit Sprachsteuerung oder eine feste Einbindung über CarPlay oder Android Auto. Mehr zu einer solchen Nachrüstlösung liest du in unserem Ratgeber zu Android Auto nachrüsten.
✗ Falsch
Handy kurz in die Hand nehmen, um eine Nachricht wegzuklicken oder den Anrufer abzulehnen.
✓ Richtig
Handy in der Halterung lassen und über Freisprecheinrichtung oder Lenkradtasten bedienen – oder das Gerät bis zur nächsten Pause einfach ignorieren.
Handyhalterung richtig montieren: Wo darf sie hängen?
Die Halterung darf das Sichtfeld nicht einschränken. Erlaubt sind Positionen am Rand der Windschutzscheibe oder am Armaturenbrett, sofern die Sicht auf die Fahrbahn nicht beeinträchtigt wird.
Neben der reinen Handynutzung spielt auch die Montageposition der Halterung eine Rolle. Ähnlich wie bei einer Dashcam gilt: Die Halterung darf das Sichtfeld der Lenkerin oder des Lenkers nicht relevant einschränken. In der Praxis bedeutet das, dass eine Position am unteren oder seitlichen Rand der Windschutzscheibe üblicherweise unproblematisch ist, während eine Montage mitten im Blickfeld vor dem Lenkrad zu einer eigenen Beanstandung führen kann – unabhängig vom eigentlichen Handyverbot. Mehr zu den Regeln rund um die Montageposition von Geräten an der Windschutzscheibe liest du in unserem Ratgeber zum Dashcam-Recht in Österreich, da hier ähnliche Grundsätze zur Sichtfeld-Freiheit gelten.
Sinnvoll ist zudem, die Halterung so zu wählen, dass sie das Handy stabil hält und auch bei Bremsmanövern nicht herunterfällt – ein loses Handy im Fußraum ist nicht nur ärgerlich, sondern kann bei einer Vollbremsung selbst zur Gefahr werden. Magnethalterungen mit ausreichender Haltekraft oder klassische Klemmhalterungen mit Lenkrad- oder Lüftungsgitter-Befestigung haben sich in der Praxis bewährt.
Gut zu wissen: Eine korrekt montierte Halterung schützt nicht nur vor dem Handyverbot, sondern auch vor einer separaten Beanstandung wegen eingeschränkter Sicht.
Die vollständige gesetzliche Grundlage inklusive der aktuell gültigen Bußgeldsätze findest du im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) unter §102 KFG.
Häufige Fragen zu Handy am Steuer
Darf ich mein Handy während der Fahrt in der Hand halten?
Nein. §102 Abs. 3 KFG verbietet das Verwenden eines Mobiltelefons, für das du es in der Hand halten musst – egal ob zum Telefonieren, Tippen oder Navigieren. Erlaubt ist nur eine Nutzung ohne Halten, etwa über Freisprecheinrichtung oder fix montierte Halterung.
Gilt das Handyverbot auch bei Rotlicht oder im Stau?
Ja. Entscheidend ist nicht, ob sich das Fahrzeug bewegt, sondern ob der Motor läuft. Auch im Stillstand bei laufendem Motor – etwa an der Ampel – gilt das Verbot weiter. Erlaubt ist die Nutzung erst, wenn der Motor tatsächlich abgestellt ist.
Ist eine Freisprecheinrichtung erlaubt?
Ja. Telefonieren über eine Freisprecheinrichtung oder eine fix montierte Halterung mit Sprachsteuerung ist zulässig, solange du das Handy während der Fahrt nicht mehr in die Hand nimmst.
Was kostet Handy am Steuer in Österreich?
Bei einer Kontrolle ist üblicherweise eine Organstrafverfügung fällig. Wird der Vorfall stattdessen angezeigt, etwa nach einem Unfall, kann die Bezirkshauptmannschaft im Verwaltungsstrafverfahren ein höheres Bußgeld verhängen. Die aktuell gültigen Beträge findest du im Rechtsinformationssystem des Bundes.
Gilt das Handyverbot auch für Radfahrer:innen?
Seit einer Gesetzesnovelle gilt ein vergleichbares Verbot mit eigenen Sätzen auch für Radfahrer:innen. Wer während der Fahrt am Rad das Handy in der Hand hält, muss ebenfalls mit einer Strafe rechnen.
Was passiert, wenn ich wegen Handynutzung einen Unfall verursache?
Neben der Verwaltungsstrafe kann die nachgewiesene Ablenkung durch das Handy auch bei der Schadensregulierung mit der Kfz-Versicherung eine Rolle spielen. Ein Mitverschulden wegen Ablenkung kann teurer werden als die eigentliche Strafe nach dem KFG.
Fazit
Handy am Steuer bleibt in Österreich eine der am einfachsten vermeidbaren Verwaltungsübertretungen: Sobald du das Gerät während der Fahrt nicht mehr in die Hand nimmst, bist du auf der sicheren Seite. Eine fix montierte Halterung mit Freisprecheinrichtung oder eine feste Einbindung über CarPlay und Android Auto lösen das Problem dauerhaft – unabhängig davon, wie hoch die aktuellen Bußgeldsätze gerade ausfallen. Wichtiger als die Strafe selbst ist ohnehin die Ablenkung, die vom Handy am Steuer ausgeht. Wer konsequent auf Freisprechlösungen setzt, fährt nicht nur rechtssicherer, sondern vor allem sicherer.
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