Autonomes Fahren Österreich: Was ist erlaubt?

Welche Stufen es gibt, was Spurhalte-, Notbrems- und Autobahn-Assistent dürfen und wann du die Hände vom Lenkrad nehmen darfst.

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Autonomes Fahren Österreich: Fahrerlos geht nur als Test mit Bescheinigung. Im Alltag nutzt du Assistenzsysteme, bleibst aber Lenker. Stand: November 2026.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Was: Fahrerloses Fahren ist in Österreich nur als Testfahrt mit Bescheinigung des Ministeriums möglich. Im Alltag nutzt du Assistenzsysteme und bleibst als Lenker verantwortlich.
  • Rechtsgrundlage: § 102 KFG und die Automatisiertes Fahren Verordnung (AutomatFahrV).
  • Hände vom Lenkrad: Nur bei der Einparkhilfe bis 10 km/h und beim Autobahn-Assistent.

Dein Auto hält die Spur, bremst von selbst und lenkt auf der Autobahn mit. Darfst du dabei die Hände vom Lenkrad nehmen?

In Österreich nur in zwei Fällen: bei der Einparkhilfe und beim Autobahn-Assistent, jeweils unter klaren Bedingungen. Fahrerloses Fahren gibt es nur als Test. Die Angaben stützen sich auf die Automatisiertes Fahren Verordnung (AutomatFahrV, Fassung vom 5. November 2026), § 102 KFG und das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI). Stand: November 2026.

Was bedeutet autonomes Fahren? Die Stufen 0 bis 5

Das BMIMI unterscheidet sechs Stufen. Bis einschließlich Stufe 2 überwachst du das Fahrzeug ständig selbst.

Die Stufen 0 bis 5 kennst du international auch als SAE-Level. Das BMIMI beschreibt sie in seinen häufigen Fragen zum automatisierten Fahren. Autonom ist im strengen Sinn nur Stufe 5: Das Fahrzeug fährt ohne Einfluss eines Menschen von A nach B, es gibt nur noch Passagiere.

Stufe Bezeichnung (BMIMI) Wer überwacht? Beispiel Stand in Österreich
0 keine Automatisierung Du lenkst selbst herkömmliches Fahrzeug Normalfall
1 assistiertes Fahren Du, ständig Tempomat, Spurhalteassistent Im Alltag erlaubt, Lenkerpflichten nach § 102 KFG bleiben
2 teilautomatisiert Du, ständig Stauassistent Hände vom Lenkrad nur in den zwei Fällen der AutomatFahrV (§§ 10, 11)
3 hochautomatisiert Das System, du übernimmst auf Anforderung Autobahnfahrt im Einsatzbereich des Herstellers In der AutomatFahrV nur als Test, etwa Autobahnpilot mit Spurwechsel (§ 8)
4 vollautomatisiert Das System Fahrten auf bestimmten Strecken, etwa im Parkhaus Nur als Test, etwa Personenshuttle (§ 7) oder Parkservice (§ 9a)
5 autonom Niemand, es gibt nur Passagiere Fahrt von A nach B bei allen Bedingungen Rechtsrahmen laut BMIMI in Arbeit

Gut zu wissen: Der Name eines Systems verrät dir die Stufe nicht. Ausschlaggebend ist, ob du es laut Betriebsanleitung ständig überwachen musst.

Darfst du mit Assistenzsystem die Hände vom Lenkrad nehmen?

Nur bei der Einparkhilfe und beim Autobahn-Assistent, und nur unter den Bedingungen der AutomatFahrV. Sonst gilt: mindestens eine Hand am Lenkrad.

Die Grundregel steht in § 102 Abs. 3 KFG: Du hältst die Lenkvorrichtung während der Fahrt mit mindestens einer Hand fest. Telefonieren ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Jede andere Handynutzung ist verboten, außer als fest montiertes Navigationsgerät. Mehr dazu steht im Ratgeber Handy am Steuer.

Eine Ausnahme gilt seit dem 11. März 2019. Der 3. Abschnitt der AutomatFahrV nennt zwei Serien-Systeme, bei denen die Hände vom Lenkrad dürfen:

  • Einparkhilfe (§ 10): Ein System mit automatischer Lenkfunktion nach ECE-Regelung Nr. 79 für Lenkanlagen parkt dein Auto ein oder aus. Es läuft nur nach Herstellerangaben und bis 10 km/h. Du bleibst in unmittelbarer Nähe und überwachst den Vorgang. Reine Parksensoren, die nur warnen, sind keine Einparkhilfe im Sinne der Verordnung.
  • Autobahn-Assistent mit automatischer Spurhaltung (§ 11): Das System übernimmt Beschleunigen, Bremsen, Abstand und Lenken auf Autobahnen und Schnellstraßen. Du aktivierst es erst im fließenden Verkehr. In Baustellenbereichen darf es nicht laufen.

Beide Systeme brauchen eine Notfallvorrichtung, mit der du sie sofort abschaltest oder übersteuerst. Bei einer kritischen Situation betätigst du sie unverzüglich. Das BMIMI fasst beide Fälle unter legaler Einsatz von Fahrassistenzsystemen zusammen.

Gut zu wissen: Die Hände dürfen vorübergehend vom Lenkrad, die Aufmerksamkeit nicht. Laut BMIMI überwachst du das System ständig. Nebentätigkeiten wie Videos oder Handy bleiben untersagt, auch wenn der Assistent die Spur hält.

Diese Checkliste hilft dir vor der Fahrt:

  1. Lies in der Betriebsanleitung nach, wofür der Hersteller die Funktion freigibt.
  2. Aktiviere den Autobahn-Assistent erst im fließenden Verkehr.
  3. Übernimm vor Baustellen, Spurwechseln und Ausfahrten rechtzeitig selbst.
  4. Wisse, wie du das System sofort abschaltest oder übersteuerst.

Welche Assistenzsysteme sind in neuen Autos Pflicht?

Neu typisierte Pkw brauchen sie seit Juli 2022, alle neu zugelassenen Pkw seit Juli 2024. Sie warnen oder greifen ein, fahren aber nicht für dich.

Eine EU-Verordnung schreibt eine Reihe von Systemen vor. Laut BMIMI gehören diese zur Serienausstattung:

System Was es für dich tut
Automatischer Notbremsassistent Erkennt eine drohende Kollision und bremst.
Notbremswarnung und Notbremslicht Signalisieren eine Notbremsung, auch dem Verkehr hinter dir.
Spurhalteassistent Warnt oder lenkt gegen, wenn das Auto die Spur unbeabsichtigt verlässt.
Intelligenter Geschwindigkeitsassistent Hilft dir, das erlaubte Tempo einzuhalten.
Müdigkeitswarner Erkennt nachlassende Aufmerksamkeit und meldet sich.
Rückfahrassistent Hilft beim Rückwärtsfahren, indem er Hindernisse hinter dem Auto erkennt.
Ereignisbezogene Datenaufzeichnung Speichert Daten rund um einen Unfall („Black Box“).
Schnittstelle für alkoholempfindliche Wegfahrsperre Standardisierter Anschluss für den Einbau einer Wegfahrsperre. Die Sperre selbst nennt das BMIMI nicht als Pflichtsystem.

Wer sein Auto vor diesen Terminen zugelassen hat, hat nicht automatisch alle Systeme. Welche dein Fahrzeug an Bord hat, steht in der Betriebsanleitung. Bei Fahrzeugen mit Fahrassistenzsystemen gehört ein Steinschlag meist in die Werkstatt, wie der Ratgeber Steinschlag reparieren zeigt.

Gut zu wissen: Pflichtsysteme sind ein Sicherheitsnetz, kein Selbstfahrmodus. Sie nehmen dir keine Fahraufgabe ab, und die Pflichten aus § 102 KFG bleiben.

KFZ-Expertentipp: Fachleute raten, die Handhabung eines Assistenzsystems vor der ersten Fahrt in der Betriebsanleitung nachzulesen. Das BMIMI sagt dasselbe und verweist auf smartrider.at mit geprüften rechtlichen und technischen Informationen zu in Österreich zugelassenen Fahrerassistenzsystemen.

Wo wird in Österreich schon ohne Fahrer getestet?

Auf öffentlichen Straßen sind Testfahrten mit Bescheinigung des Ministeriums möglich. Vorgeschrieben sind unter anderem Haftpflichtversicherung, Vortests und Unfalldatenspeicher.

Für Testfahrten verlangt § 1 AutomatFahrV mehrere Nachweise. Die testende Einrichtung meldet den Anwendungsfall vorab dem Ministerium und belegt den Haftpflichtversicherungsschutz. Das System muss vorher in der Simulation und auf privatem Gelände getestet worden sein. Dazu kommen eine Streckenanalyse und eine Risikobewertung. Mit den Nachweisen stellt das Ministerium eine Bescheinigung aus, die bei jeder Testfahrt mitzuführen ist.

Als Beispiel nennt § 7 ein automatisiertes Fahrzeug zur Personenbeförderung, das alle Fahraufgaben übernimmt. Es wird bis 30 km/h getestet, bei genehmigten Fahrzeugen bis 50 km/h, auf vordefinierter Strecke und nicht auf Autobahnen. Fahrgäste dürfen mitfahren, aber nicht gewerblich.

Gut zu wissen: Auch bei den Tests nach § 7 nimmt der Lenker seinen Platz im Fahrzeug ein (§ 3 Abs. 1). Bei einer kritischen Situation betätigt er unverzüglich die Notfallvorrichtung.

Das BMIMI verlangt Sicherheitsfahrende im Fahrzeug, außer bei geringen Geschwindigkeiten und Komplexitäten. Testfahrzeuge tragen einen Unfalldatenspeicher, der Daten aus den 30 Sekunden vor und nach einem Unfall liefern kann. Testumgebungen wie ALP.Lab und DigiTrans unterstützt das Ministerium.

Für den Regelbetrieb fehlt der Rechtsrahmen noch. Das BMIMI nennt den Beginn der Arbeiten an einem Rechtsrahmen für vollautomatisierte und fahrerlose Fahrzeuge, aber keinen Termin. Der Übergang vom Test in den Regelbetrieb folgt laut Ministerium erst nach einer sicheren Testphase.

Wer ist verantwortlich, wenn das System versagt?

Du bleibst Lenker. Nach § 3 Abs. 2 AutomatFahrV überträgst du Fahraufgaben, bleibst aber stets verantwortlich, sie wieder zu übernehmen.

Das System ersetzt deine Aufmerksamkeit nicht. Hältst du währenddessen das Handy in der Hand, verstößt du zusätzlich gegen § 102 Abs. 3 KFG.

Wie sich Schaden und Haftung bei höher automatisierten Fahrzeugen künftig aufteilen, ist offen. Das BMIMI zählt Haftung und Recht zu den offenen Fragen, die noch zu klären sind. Fragen zu deinem konkreten Vertrag richtest du an deine Kfz-Versicherung. Einen Überblick bietet der Bereich Versicherung. Lies heute die Abschnitte zu Assistenzsystemen in deiner Betriebsanleitung und prüf auf smartrider.at, wie du deine Systeme richtig einsetzt.

Häufige Fragen zu autonomem Fahren in Österreich

Ist autonomes Fahren in Österreich erlaubt?

Fahrerloses Fahren gibt es nur als Testfahrt, mit Bescheinigung des Ministeriums und Haftpflichtversicherung. Nach § 1 Abs. 1 AutomatFahrV dürfen solche Systeme nur als genehmigte Serien-Systeme (§§ 10, 11) oder zu Testzwecken laufen. Ein Rechtsrahmen für den Regelbetrieb ist laut BMIMI in Arbeit. Weitere Verkehrsregeln findest du im Bereich Recht & Gesetze.

Darfst du mit Spurhalteassistent die Hände vom Lenkrad nehmen?

In der Regel nein, es gilt die Grundregel: mindestens eine Hand am Lenkrad (§ 102 Abs. 3 KFG). Die Ausnahme in § 11 AutomatFahrV beschreibt ein System, das Längs- und Querführung übernimmt. Ein Spurhalteassistent allein fällt nach dem Wortlaut nicht darunter. Prüf, was dein System laut Betriebsanleitung leistet.

Darfst du bei aktivem Assistenzsystem aufs Handy schauen?

Nein. Telefonieren ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt, jede andere Handynutzung ist verboten, außer als fest montiertes Navigationsgerät (§ 102 Abs. 3 KFG). Das BMIMI nennt Nebentätigkeiten wie Videos oder Handy ausdrücklich untersagt. Mehr im Ratgeber Handy am Steuer.

Welche Assistenzsysteme muss ein neues Auto haben?

Neu typisierte Pkw brauchen laut BMIMI seit Juli 2022 unter anderem Notbremsassistent, Spurhalteassistent und Müdigkeitswarner, alle neu zugelassenen Pkw seit Juli 2024. Ältere Autos haben sie nicht automatisch. Was es an Zubehör für dein Fahrzeug gibt, zeigt der Bereich Elektronik.

Wer haftet bei einem Unfall mit Assistenzsystem?

Du bleibst Lenker und musst Fahraufgaben wieder übernehmen (§ 3 Abs. 2 AutomatFahrV). Die Haftung bei höher automatisierten Fahrzeugen zählt das BMIMI zu den offenen Fragen. Im Schadensfall wendest du dich wie gewohnt an deine Kfz-Versicherung.

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Rechtsanwalt, die Bezirkshauptmannschaft oder die zuständige Behörde. Gesetze und Verordnungen können sich ändern – prüfe immer die aktuell geltende Fassung auf RIS.bka.gv.at.

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