Alkohol am Steuer Österreich
Promillegrenzen, Strafen und Führerscheinentzug in Österreich einfach erklärt – was bei einer Kontrolle wirklich passiert.
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In Österreich gilt am Steuer eine Promillegrenze von 0,5 ‰, für Fahranfänger und Berufslenker nur 0,1 ‰. Ab 0,5 ‰ folgen immer Anzeige und Geldstrafe ab 300 €, ab 0,8 ‰ ist der Führerschein zusätzlich mindestens einen Monat weg. Hier findest du die wichtigsten Regeln im Überblick.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Was: Die allgemeine Promillegrenze am Steuer liegt in Österreich bei 0,5 ‰. Für bestimmte Gruppen gilt eine strengere Grenze von 0,1 ‰.
- Betroffen: Neulenker in der Probezeit, Fahrschulausbilder sowie Berufslenker von Bussen und Lkw mit Personen- oder Güterbeförderung.
- Folgen: Ab 0,5 ‰ Anzeige und 300 bis 3.700 € Geldstrafe, ab 0,8 ‰ zusätzlich mindestens ein Monat Führerscheinentzug (erstmals, ohne Unfall).
- Kontrolle: Alkomat-Tests sind in Österreich jederzeit und ohne besonderen Anlass zulässig.
Promillegrenzen in Österreich: 0,5 ‰ und die Sonderregel für Neulenker
Für die meisten Lenkerinnen und Lenker gilt in Österreich eine Promillegrenze von 0,5 ‰. Wer in der Probezeit fährt oder beruflich Personen bzw. Güter transportiert, muss sich dagegen an die strengere Grenze von 0,1 ‰ halten.
Die Grundregel ist schnell erklärt: Ab 0,5 ‰ Blutalkohol giltst du in Österreich als alkoholisiert und darfst kein Fahrzeug mehr lenken. Diese Grenze steht im § 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) und gilt für Pkw, Motorrad und im Grunde jedes Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehr.
Deutlich strenger wird es bei Fahranfängern. Wer sich in der zweijährigen Probezeit befindet, muss eine Grenze von nur 0,1 ‰ einhalten – das entspricht in der Praxis nahezu vollständiger Nüchternheit. Dieselbe Grenze gilt auch für Fahrschulausbilder während der Ausbildungsfahrt sowie für Berufslenker von Bussen und Lkw, wenn sie gewerblich Personen oder Güter transportieren.
Der Hintergrund dieser Sonderregel liegt auf der Hand: Wer noch wenig Fahrpraxis hat oder beruflich viele Stunden am Tag unterwegs ist, trägt ein höheres Risiko. Der Gesetzgeber reagiert darauf mit einer deutlich strengeren Grenze, die praktisch jeden Alkoholkonsum vor der Fahrt ausschließt.
Gut zu wissen: Die 0,1-‰-Grenze gilt unabhängig vom Fahrzeugtyp – auch beim Umparken oder einer kurzen Probefahrt während der Probezeit zählt sie voll.
KFZ-Expertentipp: Restalkohol am Morgen nach einer Feier wird häufig unterschätzt. Der Körper baut Alkohol nur langsam ab, im Schnitt etwa 0,1 bis 0,15 ‰ pro Stunde. Wer sich unsicher ist, sollte auf öffentliche Verkehrsmittel oder eine Mitfahrgelegenheit ausweichen, statt auf ein Gefühl zu vertrauen.
Strafen bei Alkohol am Steuer: Anzeige statt Strafzettel
Alkohol am Steuer lässt sich in Österreich nicht mit einem Strafzettel vor Ort erledigen. Ab 0,5 ‰ erstattet die Polizei Anzeige, die Geldstrafe von mindestens 300 € verhängt die Bezirksverwaltungsbehörde im Strafverfahren.
Eine Organstrafverfügung darf höchstens 90 € betragen (§ 50 VStG). Schon der unterste Bereich von 0,5 bis unter 0,8 ‰ kostet laut § 37a Führerscheingesetz aber 300 bis 3.700 €. Ab 0,8 ‰ schließt § 100 Abs. 5 StVO die Organstrafverfügung zusätzlich ausdrücklich aus.
Die Behörde prüft den Fall und verhängt die Strafe in einem Verwaltungsstrafverfahren. Die Geldstrafe steigt mit dem Promillewert, ab 0,8 ‰ kommt der Führerscheinentzug dazu. Nach einem Unfall, bei Wiederholung oder bei verweigertem Alkomat-Test fallen die Folgen strenger aus.
| Promillebereich | Geldstrafe | Führerschein (erstmals, ohne Unfall) |
|---|---|---|
| 0,5 – unter 0,8 ‰ | 300 bis 3.700 € | bleibt, Vormerkung im Führerscheinregister |
| 0,8 – unter 1,2 ‰ | 800 bis 3.700 € | mindestens 1 Monat Entzug, Verkehrscoaching |
| 1,2 – unter 1,6 ‰ | 1.200 bis 4.400 € | mindestens 4 Monate Entzug, Nachschulung |
| ab 1,6 ‰ oder Test verweigert | 1.600 bis 5.900 € | mindestens 6 Monate Entzug, Nachschulung, amtsärztliche und verkehrspsychologische Untersuchung |
Stand: November 2026, Strafrahmen laut § 37a FSG und § 99 StVO, Entzugsdauer laut ÖAMTC. Innerhalb des Rahmens richtet sich die Strafe nach Promillewert, Vorstrafen und Einzelfall. Verbindlich ist der Gesetzestext – dazu unten mehr.
Gut zu wissen: Dass bei der Kontrolle kein Geld kassiert wird, heißt nicht, dass die Sache erledigt ist. Der Strafbescheid kommt später per Post, ab 0,8 ‰ kann der Führerschein schon bei der Kontrolle vorläufig abgenommen werden.
Führerscheinentzug: Ab welchem Promillewert wird es ernst?
Ab 0,8 ‰ wird der Führerschein entzogen: beim ersten Mal ohne Unfall für mindestens einen Monat, ab 1,2 ‰ für mindestens vier und ab 1,6 ‰ für mindestens sechs Monate. Ab 1,2 ‰ kommt eine Nachschulung dazu.
Der Führerscheinentzug ist für die meisten Betroffenen die einschneidendste Folge – deutlich spürbarer als die Geldstrafe selbst. Schon bei der Kontrolle kann der Führerschein vorläufig abgenommen werden, wenn der Verdacht auf eine erhebliche Alkoholisierung besteht. Die endgültige Entzugsdauer legt anschließend die Behörde fest.
Bei höheren Promillewerten kommt in der Regel eine Nachschulung dazu, teils auch eine amtsärztliche oder verkehrspsychologische Untersuchung, bevor der Führerschein wieder ausgehändigt wird. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Betroffene ihr Verhalten reflektieren, bevor sie wieder am Straßenverkehr teilnehmen.
Für Fahranfänger in der Probezeit hat schon ein Verstoß gegen die 0,1-‰-Grenze deutlich weitreichendere Folgen als für erfahrene Lenker mit vollem Führerschein – die Probezeit kann verlängert werden, zusätzlich zu den regulären Sanktionen.
Gut zu wissen: Ein vorläufig abgenommener Führerschein bedeutet nicht automatisch das Ende der Fahrerlaubnis – die endgültige Entzugsdauer legt erst die Behörde im Bescheid fest.
Alkomat, Kontrolle und Verweigerung: Was in der Praxis passiert
Die Polizei darf in Österreich jederzeit und ohne konkreten Verdacht einen Alkomat-Test durchführen. Wer den Test verweigert, wird rechtlich so behandelt, als hätte er den höchstmöglichen Alkoholwert erreicht – mit entsprechend harten Folgen.
Anders als in manchen Nachbarländern braucht es in Österreich keinen konkreten Anlass für eine Alkoholkontrolle. Die Polizei kann an praktisch jeder Verkehrskontrolle einen Alkomat-Test verlangen, unabhängig davon, ob es Auffälligkeiten beim Fahrverhalten gab.
Der Ablauf ist standardisiert: Zuerst erfolgt meist ein Vortest, danach bei einem positiven Ergebnis die genaue Messung mit einem geeichten Alkomat. Wichtig zu wissen: Eine Verweigerung des Tests ist keine Ausweichmöglichkeit. Sie wird rechtlich wie die schwerste Alkoholstufe behandelt und zieht dieselben, teils sogar höhere Strafen nach sich wie ein tatsächlich gemessener Spitzenwert.
In der Praxis lohnt sich Verweigerung also so gut wie nie. Wer sich unsicher ist, ob der eigene Wert über der Grenze liegt, sollte den Test trotzdem mitmachen – das rechtliche Risiko einer Verweigerung ist in aller Regel höher als das eines tatsächlichen Messwerts knapp über der Grenze.
Gut zu wissen: Die Verweigerung eines Alkomat-Tests wird in Österreich rechtlich wie die höchste Alkoholstufe behandelt, unabhängig vom tatsächlichen Blutalkoholwert.
KFZ-Expertentipp: Erfahrene Verkehrsrechtsexperten raten dazu, nach einer Alkoholkontrolle mit vorläufiger Führerscheinabnahme frühzeitig die eigenen Rechte zu klären, etwa bei einer Rechtsschutzversicherung oder einer Rechtsberatung. Wer die Fristen für eine allfällige Beschwerde verstreichen lässt, verliert oft ohne Not eine Möglichkeit zur Überprüfung des Bescheids.
✗ Falsch
Sich auf ein Bauchgefühl verlassen, ob der Restalkohol vom Vorabend schon abgebaut ist.
✓ Richtig
Bei Unsicherheit auf das Fahrzeug verzichten. Der Abbau von Alkohol dauert planbar mehrere Stunden – ein Gefühl ersetzt keine Rechnung.
✗ Falsch
Den Alkomat-Test verweigern, in der Annahme, dadurch günstiger wegzukommen.
✓ Richtig
Den Test durchführen lassen. Eine Verweigerung wird wie der höchste Alkoholwert gewertet und fällt in der Regel schlechter aus als ein tatsächlicher Messwert.
✗ Falsch
Als Fahranfänger in der Probezeit die 0,5-‰-Grenze wie erfahrene Lenker anwenden.
✓ Richtig
Während der Probezeit gilt die strengere 0,1-‰-Grenze – hier zählt praktisch jeder Alkoholkonsum vor der Fahrt.
Weitere Informationen: RIS.bka.gv.at – Straßenverkehrsordnung (StVO), § 5
Häufige Fragen zu Alkohol am Steuer Österreich
Wie viel Promille sind in Österreich am Steuer erlaubt?
Für die meisten Lenkerinnen und Lenker liegt die Grenze bei 0,5 ‰. Neulenker in der Probezeit, Fahrschulausbilder und bestimmte Berufslenker müssen sich dagegen an die strengere Grenze von 0,1 ‰ halten. Details dazu findest du auch im Ratgeber Recht & Gesetze.
Gibt es bei Alkohol am Steuer eine Organstrafverfügung?
Nein. Eine Organstrafverfügung darf höchstens 90 € betragen (§ 50 VStG), die Mindeststrafe ab 0,5 ‰ liegt bei 300 €. Ab 0,8 ‰ schließt § 100 Abs. 5 StVO sie zusätzlich aus. Es folgt immer eine Anzeige, die Strafe verhängt die Bezirksverwaltungsbehörde.
Ab wann wird der Führerschein bei Alkohol am Steuer entzogen?
Ab 0,8 ‰. Beim ersten Mal ohne Unfall dauert der Entzug mindestens einen Monat, ab 1,2 ‰ mindestens vier und ab 1,6 ‰ mindestens sechs Monate. Nach einem Unfall oder bei Wiederholung legt die Behörde längere Zeiten fest.
Kann ich einen Alkomat-Test in Österreich verweigern?
Rein technisch kannst du den Test ablehnen, rechtlich wird eine Verweigerung dann aber wie der höchstmögliche Alkoholwert behandelt. Die Folgen fallen dadurch in der Regel höher aus als bei einem tatsächlich gemessenen Wert im mittleren Bereich.
Gilt die 0,1-‰-Grenze auch für Radfahrer oder nur für Autos?
Die 0,1-‰-Grenze betrifft speziell Neulenker in der Probezeit sowie bestimmte Berufsgruppen beim Lenken eines Kraftfahrzeugs. Für Radfahrer gelten in Österreich eigene, separate Regelungen zur Alkoholisierung.
Fazit
Alkohol am Steuer ist in Österreich klar geregelt: 0,5 ‰ für die meisten Lenker, 0,1 ‰ für Neulenker in der Probezeit und bestimmte Berufsgruppen. Ab 0,5 ‰ gibt es immer eine Anzeige, ab 0,8 ‰ zusätzlich den Führerscheinentzug, ab 1,2 ‰ eine Nachschulung. Ein Alkomat-Test lässt sich jederzeit und ohne besonderen Anlass durchführen, eine Verweigerung bringt keinen Vorteil. Wer unsicher ist, ob der Restalkohol vom Vorabend schon abgebaut ist, fährt am sichersten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einer Mitfahrgelegenheit. Im Zweifel gilt: lieber einmal zu vorsichtig als ein Strafverfahren riskieren.
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